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Schulstart - Schutzmaßnahmen und Kompensation coronabedingter Lernrückstände

Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Region.

Gute Bildung in sicheren Schulen: unter diesem Motto starten am (morgigen) Donnerstag mehr als 1 Millionen niedersächsische Schüler an allgemein und berufsbildenden Schulen in das neue Schuljahr 2020/2021. Der Schulstart in Niedersachsen erfolgt unter Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS CoV-2, die im Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Schule festgeschrieben sind.

Die wichtigsten Regeln:

Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Kohorten sollen möglichst klein gehalten werden, damit im Falle des Auftretens von Infektionen möglichst wenig Personen von Quarantänemaßnahmen betroffen sind. Im Idealfall bildet eine Klasse/Lerngruppe eine Kohorte, maximal jedoch ein Schuljahrgang. Konsequentes Lüften, Händewaschen und das Beachten der Husten- und Niesetikette sind weitere wichtige Bausteine. Kultusminister Tonne stellt klar: „Schule muss ein sicherer Ort sein und als solcher wahrgenommen werden. Dafür haben wir ein gutes Konzept. Niemand muss mit Angst zur Schule gehen. Ich appelliere aber auch sehr nachdrücklich, dass die Regeln, die außerhalb von Schule gelten, eingehalten werden, damit das Virus nicht von außen in Schule eingeschleppt wird.“

Die inhaltlich-pädagogische Aufarbeitung der Folgen der Corona-Pandemie ist die zweite zentrale Herausforderung im Schuljahr 2020/2021, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute unterstrichen hat. Tonne: „Es gilt, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Kinder und Jugendlichen nicht Leidtragende der Krise werden. Es steht für mich ganz oben auf der Agenda, dass die Bildungs- und Abschlusschancen unserer Schülerinnen und Schüler gewahrt und vergleichbar bleiben zu den Vorjahren. Niemand muss sich Sorgen machen um sein Kind. Wir werden das Schuljahr nutzen, um Lücken zu schließen und Defizite zu kompensieren.“

Die Schulen erhalten hierbei Zeit, Freiraum und behördliche Unterstützung. Insbesondere die Kommunikation mit dem Elternhaus wird zum Schuljahresstart eine wichtige Rolle spielen. Bis zu den Herbstferien sollen die Kinder ankommen und bei der Aufnahme des Unterrichtsgeschehens intensiv unterstützt werden, betonte der Minister. In dieser Zeit sollten die Lehrkräfte auch eruieren, wo die Kinder bei den Unterrichtsinhalten stehen und auf dieser Basis verbindliche Gespräche mit den Eltern führen, um das weitere Schuljahr gemeinsam zu planen.

Die Abschlüsse im Schuljahr 2020/2021 und deren Gleichwertigkeit zu vorherigen Schuljahren sind zu gewährleisten. Ein zusätzlicher landesweiter Termin für die Abschlussarbeiten wird vorgesehen. Die Schulen erhalten eine große Flexibilität, die Stundentafeln können umgestaltet werden. Entsprechende Erlasse gehen den Schulen zeitnah zu. Eine umfangreiche Handreichung, wie mit den coronabedingten Lernrückständen im Unterricht umzugehen ist, wurde den Schulen in den Sommerferien zugesandt. Ziel ist, Wissenslücken zu schließen und zu verhindern, dass neue aufreißen.

Nach wiederholtem Abgleich der Lage mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt können die Schulen im „eingeschränkten Regelbetrieb“ starten:

• Unterricht in voller Klassenstärke

• Verzicht auf Mindestabstand, dafür Einführung fester Lern- und Bezugsgruppen („Kohortenprinzip“)

• Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kohorten nicht eingehalten werden kann

• Pflichtunterricht hat Priorität

• Ganztagsangebote sind möglich

• Schutz von Risikogruppen kann zu Einschränkungen führen

• Geltung des Rahmenhygieneplans Corona Schule

Als weitere Handlungsoptionen wurden den Schulen und der Öffentlichkeit die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“; Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) und C („Quarantäne und Shutdown“; Lernen zu Hause für einzelne Personen oder Personengruppen) vorgestellt – für den Fall, dass sich die Infektionslage deutlich verschlechtert. Die Entscheidung über mögliche lokale, regionale oder landesweite Maßnahmen, aufgrund des sich entwickelnden Infektionsgeschehens (und damit über einen Wechsel in das Szenario B – Schule im Wechselmodell oder C) trifft das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort. Weder die Schulleitungen noch die Schulbehörden haben hier die entsprechende Befugnis.