Gehrden.
Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen die Geschwindigkeit von 50 km/h auf Tempo 30 für einen streckenbezogenen Abschnitt vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen angeordnet werden. Damit soll die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, verbessert werden. Für die Straßenverkehrsbehörden ist es damit möglich, ohne größere bürokratische Hürden eine Tempo-30-Regelung vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen an Hauptverkehrsstraße streckenbezogen anordnen zu können.
Die Gruppe Grüne/Linke im Rat der Stadt Gehrden hatte vor diesem Hintergrund angefragt, ob eine Tempo-30-Regelung auf der Schulstraße als Hauptverkehrsstraße im Bereich der Oberschule und des Senioren- und Pflegezentrums Haus Gehrden in Frage kommen könnte. Die Region Hannover hat dazu jetzt mitgeteilt, dass die Eingänge zu den Schulen und Seniorenheimen direkt an der Hauptverkehrsstraße liegen müssen. „Dies ist bei den Objekten an der Schulstraße aber nicht der Fall“, teilte Fachbereichsleiter Frank Born in einer Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Brandschutz und Gefahrenabwehr mit. Das Haus Gehrden hat seinen Hauptzugang auf der Nordseite des Gebäudes und nicht direkt auf die Schulstraße. Dies gilt auch für die Oberschule mit ihrem Eingang zur Lange Feldstraße.