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Schüler verursacht mit Instagram-Beiträgen Polizeieinsatz – Wer zahlt?

Region.

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, den 26. August, durch die Einzelrichterin die Klage eines Schülers, der sich gegen die Auferlegung der Kosten für einen Polizeieinsatz richtet.

Der Kläger verursachte den Polizeieinsatz im Januar 2019, indem er im Sozialen Netzwerk „Instagram" über ein anonymes Benutzerkonto verklausulierte Beiträge und einen Countdown teilte, die auf eine mögliche geplante Gewalttat hindeuteten. Nachdem das zuständige Polizeikommissariat Ermittlungen aufnahm, distanzierte der Kläger sich über ein weiteres anonymes Nutzerkonto und versicherte über dieses gegenüber der Schulleitung, dass keine Gefahr von ihm ausgehe. Seine Identität konnte im Laufe der anschließenden Ermittlung aufgeklärt werden. Im Rahmen der polizeilichen Vernehmung beteuerte er, dass es sich um einen Streich gehandelt habe. Die Beklagte erlegte dem Kläger die durch den Polizeieinsatz entstandenen Kosten in Höhe von 864 Euro auf. Der Kläger hat gegen diese Entscheidung Klage erhoben und beruft sich darauf, dass ihm die möglichen Folgen seines Verhaltens nicht bewusst gewesen seien. Er habe zu keinem Zeitpunkt geplant, eine Straftat ernsthaft vorzutäuschen und dies gegenüber der Schulleitung unverzüglich aufgeklärt.