Region.
Seit Wiederbeginn der Schulzeit treten Fälle von Covid-19-Infektionen auch an Schulen in Kitas auf. Zum heutigen Zeitpunkt sind – Stand Freitagnachmittag – dem Gesundheitsamt der Region Hannover 47 Corona-Infektionen an 36 Schulen beziehungsweise acht Infektionen an acht Kindertagesstätten gemeldet. Marlene Graf, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Gesundheit: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes arbeiten mit Hochdruck an der Fallermittlung. Die stetige Zunahme der Fallzahlen, die mit Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres nun auch Schulen und Kitas betreffen, führt zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. Die Kontaktnachverfolgung ist sehr arbeits- und zeitintensiv und muss gewissenhaft erfolgen, damit Infektionsketten zuverlässig unterbrochen werden können.“
Da vermehrt Fragen zum Vorgehen bei einem möglichen Infektionsfall in Schulen und Kitas auftreten, informiert das Gesundheitsamt der Region Hannover: Das Gesundheitsamt beginnt mit der Fallbearbeitung und -ermittlung ab dem Zeitpunkt, an dem ein Labor schriftlich einen neuen Coronafall an das Gesundheitsamt meldet. Das Gesundheitsamt hat keinen Einfluss auf die Dauer des Testverfahrens und den Meldezeitpunkt.
Liegt eine schriftliche Bestätigung des Labors vor, starten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Kontaktnachverfolgung. Hierfür setzt sich das Gesundheitsamt der Region telefonisch mit der infizierten Person in Verbindung bzw. nimmt Kontakt zu dessen Eltern auf. Sobald bekannt ist, dass die infizierte Person eine Schule oder einen Kindergarten besucht oder dort arbeitet, informiert das Gesundheitsamt die Schule oder Kita und legt gemeinsam mit der Kita- oder Schulleitung die Gruppe der Personen fest, die in der Phase der akuten Ansteckung im direkten und ungeschütztem Kontakt mit der infizierten Person standen („K1-Kontakte“).
In der Schule sind dies in der Regel zunächst die Klassen. Bei klassenübergreifenden Unterrichtsformen können weitere Schüler betroffen sein und in der Oberstufe kann es auch ganze Jahrgänge betreffen.
Da in den Kitas zum Teil gruppenübergreifende Aktivitäten stattfinden, kann es auch zur Schließung ganzer Einrichtungen kommen. Der vom Gesundheitsamt festgelegte Personenkreis von K1-Kontakten in der Schule oder Kita wird zunächst von der Einrichtungsleitung informiert und muss sich direkt für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Einrichtungen erstellen für die weitere Fallermittlung eine Auflistung der direkten Kontakte. Anhand dieser Listen werden durch das Gesundheitsamt die Abstriche beauftragt und Quarantäneverfügungen erstellt. Jede Person, das als direkte Kontaktperson identifiziert wird, erhält eine schriftliche Quarantäneverfügung per Post. Es kann einige Tage dauern, bis der Brief bei angekommen ist.
Der Quarantänezeitraum bemisst sich an dem letzten Kontakt zu der infizierten Person und dauert entsprechend der aktuellen Empfehlungen des RKI 14 Tage. Das Ende der Quarantäne ist in der Quarantäneverfügung benannt. Eine Verkürzung der Quarantänezeit – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses – ist nicht möglich. Sollten in der Zeit der Quarantäne bei der K1-Person keine Symptome auftreten, kann sie nach Auslaufen der Quarantäne wieder in die Einrichtung gehen. Durch das Gesundheitsamt erfolgt keine weitere Benachrichtigung. Sollte allerdings bei den Testungen eine weitere Infektion festgestellt werden, wird auch hier wie beschrieben verfahren – das Gesundheitsamt setzt sich dann mit den betroffenen Personen in Verbindung.
Das Gesundheitsamt vermittelt für alle K1-Kontakte die vom RKI empfohlenen zweifachen Testungen. Dieses geschieht so schnell wie möglich. Bei dem derzeit sehr hohen Testaufkommen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Für die Testungen stehen einerseits mobile Testteams, andererseits stationäre Teststellen zur Verfügung. Ort und Zeit für die Testung wird den Kontaktpersonen derzeit über die Schul- oder Kitaleitung mitgeteilt. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Kontaktpersonen nur in Verbindung, wenn das Testergebnis positiv ist. Negative Testergebnisse werden nicht mitgeteilt.
Kontakte von K1-Personen (Geschwister, Eltern) dürfen nicht vom Schulbetrieb oder anderen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Mitschülerinnen und Mitschüler, die nicht vom Gesundheitsamt als K1-Kontakte eingestuft wurden. Auch dieses Vorgehen orientiert sich strikt an den Vorgaben des RKI.