Region.
Die Zahl der neu an Corona Infizierten hat heute für die Region Hannover den Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten. Der Wert beträgt 52,7. Damit greifen weitere Maßnahmen. Alle nachfolgenden Regelungen sind über die Verordnung des Landes Niedersachsen gedeckt, die am Donnerstag, 22. Oktober, veröffentlicht wurde, und haben damit unmittelbare Wirkung.
• An privaten Feiern dürfen nur Personen aus zwei Haushalten teilnehmen, jedoch insgesamt nicht mehr als zehn Personen – unabhängig davon, wo die Feier oder Veranstaltung stattfindet. Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt auch in diesem Rahmen. Handelt es sich um Angehörige, zum Beispiel Verwandte oder verschwägerte Personen, dürfen die bis zu zehn Teilnehmer auch aus mehr als zwei Haushalten kommen.
• Für Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr. Unabhängig von der Sperrfrist ist nunmehr der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken durch Gastronomiebetriebe ganztägig untersagt.
• Öffentliche Veranstaltungen – sofern es sich nicht um Sportveranstaltungen handelt, für die eine gesonderte Regelung gilt – dürfen ab sofort nur noch mit maximal 100 Zuschauern stattfinden, sofern diese sitzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn ein Hygienekonzept vorgelegt und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wird.
• Keine Änderungen gibt es nach jetzigem Stand für Sportveranstaltungen. Wenn das Publikum sitzt, brauchen nur Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern eine vorherige Zulassung. Grundsätzlich gelten bei Sportveranstaltungen unter anderem ein Alkohol-Verbot und – wie überall – die Abstandsregeln bzw. Maskenpflicht. Tickets müssen personalisiert ausgegeben werden.
Die Region Hannover wird zudem weitere Maßnahmen ergreifen. Diese werden über eine Allgemeinverfügung der Region Hannover umgesetzt, die voraussichtlich am Dienstag, 27. Oktober, veröffentlicht wird und damit ab Mittwoch, 28. Oktober, in Kraft ist:
• Kiosken, Trinkhallen und anderen Anbietern wird dabei untersagt werden, in Einklang mit der vom Land festgelegten Sperrzeit für Gastronomiebetriebe alkoholhaltige Getränke zwischen 23 und 6 Uhr auszugeben.
• Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird weiter ausgeweitet werden: Die Region wird hier weitere Bereiche im Regionsgebiet festlegen, in denen Menschen sich insbesondere auf engem Raum aufhalten oder begegnen. Für diese Bereiche wird dann eine entsprechende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.
Regionspräsident Hauke Jagau mahnt, vor allem bei privaten Treffen die Regeln zu respektieren: „Wir erleben, dass die Menschen sich bei Familienfeiern und bei Treffen im Freundeskreis anstecken und dann das Virus weitertragen. Natürlich fällt es schwer, zu Menschen, die man gerne hat und gut kennt, auf Distanz zu gehen. Aber es kommt jetzt vor allem auf die Eigenverantwortung an. Nur, wenn wir auch im privaten Bereich die Abstände einhalten, können Infektionsketten unterbrochen werden. Jede und jeder von uns kann und muss durch das eigene Verhalten zur Unterbrechung der Infektionsketten beitragen.“