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Rat beschließt neue Kita-Satzung

Foto: pixabay

Gehrden.

Die neue Kindertagesstätten-Satzung der Stadt Gehrden wurde mehrheitlich gestern Abend im Rat beschlossen. Mit Gegenstimmen der AfD wurde nun eine Einigung gefunden: Eltern, die bereits ein Kind in einer Gehrdener Kita untergebracht haben, zahlen weiterhin nach der alten Satzung. Dabei bleibt die Geschwisterermäßigung in der Krippe bestehen. Damit zeigten sich auch die anwesenden Eltern zufrieden. Diese sorgten sich insbesondere darüber, dass sie durch die neue Satzung zusätzlich finanziell belastet werden.

Grund für die Satzungsanpassung ist die Entscheidung vom Land Niedersachsen, die Betreuung von Ü3-Kindern in den Kitas beitragsfrei zu machen. Durch die neue Satzungsänderung kommt es für die Stadt zu Mindereinnahmen von rund 45.400 Euro. Hilfe gibt es zwar vom Land, doch das reicht nicht aus, um das Defizit auszugleichen. Um die Eltern nicht zusätzlich zu belasten, hat die CDU den Antrag gestellt, die Geschwisterermäßigung für die Kinder in den Krippen bestehen zu lassen, die bereits ein Geschwisterkind in der Kita haben. Die neue Satzung gilt nur für die Familien, die ab dem 31. Dezember noch kein Kind in einer Gehrdener Kita untergebracht haben. Davon ausgeschlossen davon sind Hartz-IV-Empfänger, Eltern die Sozialhilfe erhalten oder unter der Einkommensgrenze von rund 27.000 Euro im Jahr liegen.