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Ortsratsentscheidung zu Everloher Dorfgemeinschaftshaus gilt

Die Sanierungsarbeiten schreiten zügig voran, aber die Diskussion ebbt nicht ab.

Everloh/Gehrden.

Der Beschluss des Ortsrats Everloh zur Sanierung des Dorfgemeinschaftsshauses (DGH) ist so, wie er in der vergangenen Woche gefällt wurde, nämlich mit vier zu sechs Stimmen, gültig. Das hat die Stadtverwaltung jetzt gegenüber CON erklärt.

Die beiden Ortsratsmitglieder Hartmut Hische und Heiko Reverey hatten Ortsratsmitglied Cordt Bartels bei der Abstimmung Befangenheit unterstellt, da er als Verfasser des DGH-Gutachtens von dem Beschluss profitiere. Darin waren sowohl Sanierungskosten in Höhe von 200.000 Euro als auch Planungskosten in Höhe von 15.000 Euro enthalten.

Gehrdens Erster Stadtrat André Erpenbach hat heute noch einmal darauf hingewiesen, dass die Planungskosten für das Gutachten längst vom Verwaltungsausschuss der Stadt Gehrden bewilligt worden seien. Diesem Gremium gehört Bartels nicht an, das Gutachten liegt seit Monaten vor und ist die Grundlage für die jetzige Sanierung. Von einer Befangenheit des Ortsratsmitgliedes bei der Entscheidung in der letzten Sitzung kann keine Rede sein.