Anzeige
Anzeige
Anzeige

Nur Anklageschrift und Urteilsverkündung sind im Missbrauchsprozess gegen "Fußballlehrer" öffentlich

Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal.

Ronnenberg/Region.

42 Missbrauchsfälle legt Staatsanwalt Michael Wagner dem angeklagten Berufseinstiegsbegleiter der Marie Curie Schule Ronnenberg zur Last. Heute ist der Prozess gegen den 52jährigen Andreas-Georg W. mit der Verlesung der Anklageschrift vor dem Landgericht eröffnet worden. Danach verhandelt die 1. Jugendkammer bis zur Urteilsbegründung nicht- öffentlich.

Das geschieht zum Schutz der zehn minderjährigen Betroffenen, die zum Teil schwer sexuell missbraucht worden sein sollen und als Zeugen gehört werden. Geschützt wird aber auch der Angeklagte, der über seine Anwältin eine ausführliche Einlassung angekündigt hat. Sie soll Einblick in sein Sexualleben auch jenseits der zu verhandelnden Fälle geben. Außerdem wird ein Sachverständiger gehört.

Den Gerichtssaal betritt der Angeklagte mit vorgehaltener Akte. Den Kopf auf eine Hand gestützt verfolgt er anschließend scheinbar reglos die Verlesung der mehrseitigen Anklageschrift. Mit fast erstickter Stimme bestätigt er seine Personalien gegenüber dem Gericht. Seit seiner Verhaftung am 13. Juni auf einem Parkplatz in Ronnenberg sitzt er in der JVA Hannover in Untersuchungshaft.

Laut Anklage waren die betroffenen Jugendlichen zur Tatzeit zwischen 13 und 17 Jahre alt. Sie sollen von Andreas-Georg W. zwischen dem 26. Januar 2018 und dem 13. Juni 2019 missbraucht worden sein, einige davon immer wieder. Die Jungen besuchten entweder die Fußball AG der KGS Ronnenberg, die der Angeklagte bis zu seiner Verhaftung leitete, oder wurden von ihm beim TUS Seelze trainiert.

Andreas-Georg W. soll den Jungen eine besondere Fußballförderung versprochen haben. Um diese zu untermauern, habe er sie auch über einen fiktiven Sportmanager namens "Arnim" per Whatsapp angeschrieben und körperliche Untersuchungen durchgeführt. Laut Anklageschrift reichten diese von der Massage im Leistenbereich über die Ganzkörpermassage, die erzwungene Masturbation bis hin zum Eindringen in die Jungen mit Fingern und Wattestäbchen.

Tatorte sollen ein Hotel in Bornum, die Gartenlaube des Angeklagten in Seelze und zuletzt auch Räume der KGS Ronnenberg wie eine Umkleide gewesen sein. Wiederholt soll der Angeklagte den Jungen auch Geld in Aussicht gestellt haben, in einigen Fällen nach den Taten bezahlt oder ihnen Turnschuhe geschenkt haben.

Nach der Verlesung der Anklageschrift hat das Gericht in nicht-öffentlicher Verhandlung mit der Zeugenvernehmung begonnen. Für den Prozess sind bislang drei weitere Verhandlungstage am 2., 4. und 10. Dezember vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts angesetzt.