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Nach den Weihnachtsferien: Geteilte Klassen, Maskenpflicht an Grundschulen

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Region.

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulbetrieb am 11. Januar 2021 mit erhöhten Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen.

Die weiterführenden Schulen starten niedersachsenweit im Wechselunterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 12 nach Szenario B in geteilten Klassen. Schüler der 13. Schuljahrgänge, für die Abiturprüfungen anstehen, verbleiben im Präsenzunterricht nach Szenario A, tragen allerdings eine Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches werden im eingeschränkten Regelbetrieb nach Szenario A beschult, auch hier unter Ausweitung der Maskenpflicht auf den Unterricht. Sollte das jeweils zuständige Gesundheitsamt an einer Grundschule eine Infektionsmaßnahme verhängen und mindestens einer Klasse Quarantäne verordnen, wechselt die Schule unverzüglich für 14 Tage in das Szenario B.

Diese Regelungen gelten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2021.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir erhöhen damit präventiv die Schutzvorkehrungen im Schulbereich und ziehen drei Wochen Sicherheitspuffer ein. Dieser Schritt ist angezeigt, weil wir Anfang des kommenden Jahres nicht verlässlich wissen, wie sich das Coronavirus weiterverbreitet hat, in welchem Ausmaß die Kontaktbeschränkungen wirken und ob sich Silvester gegebenenfalls negativ bemerkbar macht. Zudem kann es sein, dass die dann vorliegenden Neuinfektionszahlen ein verzerrtes Bild abgeben, da über die Feiertage und zwischen den Jahren deutlich weniger getestet wird. Wir geben damit zudem Verlässlichkeit und Planbarkeit bis zum Ende des Schulhalbjahres. Die Leitlinie ist und bleibt: So viel Bildung wie möglich, so viel Gesundheitsschutz wie nötig. Wir fühlen uns der Umsetzung des Bildungsauftrages verpflichtet, an erster Stelle rangiert aber immer die körperliche Unversehrtheit der Kinder und der Beschäftigten.“

Zum 2. Schulhalbjahr soll wieder auf die ausdifferenzierte, inzidenzbasierte Systematik der aktuell gültigen Verordnung zurückgegriffen werden. Dabei gelte es, die Erfahrungen aus dem ersten Schulhalbjahr und insbesondere die Infektionslage im Januar zu berücksichtigen, so Minister Tonne. Tonne: „Wir prüfen, das Szenario C - das reine Distanzlernen - auszudefinieren und mit einem Inzidenzwert zu versehen. Und wir schauen zudem, ob wir auch bei den anderen festgelegten Inzidenzwerten Änderungen vornehmen werden. So oder so gilt auch für das kommende Schulhalbjahr, dass wir mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf informieren werden.“

Die Regelungen bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2021:

· Alle Schüler ab Klasse 5 werden bis zum Ende des Halbjahres im Wechselmodell nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet.

· Der Abiturjahrgang bleibt geschlossen im Präsenzmodus (Szenario A), auch aufgrund vielfach kleinerer Kurse. Dessen unbenommen besteht hier die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht.

· Der Primarbereich startet im Regelbetrieb nach Szenario A, die Schülerinnen und Schüler tragen aber auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung. o

· Die Grundschulen wechseln sofort in das Szenario B, wenn das zuständige Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme verfügt hat (Klasse in Quarantäne). Das erfolgt ohne Koppelung an eine bestimmte Inzidenz.

· Wie im Primarbereich gibt es keine Änderungen bei Kitas: Die Kindertageseinrichtungen bleiben im Szenario A.