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Maskenpflicht gilt auch für Besuch des Wochen- und Bauernmarktes

Gehrden.

Bürgermeister Cord Mittendorf weist darauf hin, dass die seit dem 27. April geltende Verpflichtung, in Verkaufsstellen und öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, auch für den Besuch des Wochen- und Bauernmarktes gilt. Hiervon ausgenommen sind nur Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen ein Maskentragen nicht zuzumuten ist. Auch Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht befreit.