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In der heutigen Konferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten wurde beschlossen, dass der Lockdown bis zum 28. März verlängert wird. Merkel sagte in der Pressekonferenz: „Der Frühling 2021 wird ein anderer als 2020. Wir haben nun Helfer, die wir zuvor nicht hatten. Wir haben Impfungen und Tests.“
Ab nächsten Montag soll es aber erste Lockerungen geben. Private Treffen werden ausgeweitet. Es dürfen sich dann zwei Haushalte treffen, maximal allerdings fünf Personen. Kinder bis 14 zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenwohnen, gelten als ein Hausstand. Es wird dazu geraten, dass sich möglichst dieselben Haushalte wiederholt treffen, um das Infektionsrisiko gering zu halten. In Regionen mit einer Inzidenz unter 35 sollen dann weitere Lockerungen gelten. Dann sollen Treffen mit zwei weiteren Haushalten (maximal zehn Personen) möglich sein.
Um die Sicherheit der Lockerungen zu gewährleisten sollen jedem Bürger ab dem 8. März wöchentliche Testungen zur Verfügung stehen. Die kostenlosen Tests sollen in den entsprechenden Testzentren vor Ort erfolgen. In Schulen und Kitas sollen Selbsttests verfügbar sein.
In der Videokonferenz einigten sich die Beteiligten auf eine Notbremse. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die derzeit noch geltenden strengeren Regeln wieder in Kraft.
Nach den ersten Lockerungen für Friseure, soll es stufenweise weitere Öffnungen geben. Die Bundesregierung hat hierfür einen „Fahrplan“ bereitgestellt. Dieser ist in der Bildergalerie einsehbar.
So soll ab dem 8. März der zweite Schritt der Öffnungen folgen, wenn die Inzidenz stabil bleibt. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen im zweiten Schritt öffnen dürfen. Auch körpernahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen sollen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen können.
Im dritten Schritt (8. März) soll ab einer Inzidenz von 50 der Einzelhandel wieder öffnen können. Auch kontaktfreier Sport von bis zu zehn Personen im Freien soll möglich sein. Zoos, Galerien, Museen, Gedenkstätten und botanischen Gärten dürfen ebenfalls öffnen. Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, dürfte der Einzelhandel Terminshopping anbieten. In den anderen genannten Einrichtungen wären Besuche nur mit Termin möglich.
Im vierten Schritt (ab 22. März) soll bei einer Inzidenz von unter 50 die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos öffnen dürfen. Im Innenbereich soll kontaktfreier Sport erlaubt sein. Liegt die Inzidenz unter 100, so müssen Terminbuchungen, oder auch Testungen gemacht werden.
Der fünfte Schritt (ab 5. April) sieht dann bei einer Inzidenz von unter 50 weitere Lockerungen beim Sport im Innenbereich vor. Freizeitveranstaltungen sollen im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern möglich sein.
Am 22. März soll über weitere Lockerungen für Gastronomie, Kultur, Reisen, Hotels und Veranstaltungen beraten werden.
Außerdem soll der Abstand zwischen der Erst- und der Zweitimpfung maximal ausgenutzt werden, um schnell mehr Menschen impfen zu können.