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Kleingartenanlage muss planungsrechtlich abgesichert werden

Leveste.

Die Kleingartenanlage auf der Westseite an der Landesstraße L 390 zwischen Leveste und Göxe ist aus bauleitplanerischer Sicht nicht abgesichert. Das Gartenland ist deshalb in seinem Fortbestand gefährdet. Mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die Kleingartenanlage jetzt mit einem Bestandsschutz abgesichert werden.

Die Fläche wird seit langen Zeiten als sogenanntes Grabeland im Sinne einer Kleingartenanlage genutzt. Zwischenzeitlich sind durch die Eigentümer auf neun einzelnen Parzellen in der Größe von 800 bis 1200 Quadratmetern verschiedene Gartenlauben, Abstellräume, Carports und Gartenhäuser erstellt worden. Zudem wurden großzügig Zufahrten von der Landesstraße angelegt. Die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen hat nunmehr einige Anlieger mit Hinweis auf die Gefahrenlage an freier Strecke aufgefordert, die Zufahrten und die in der sogenannten anbaufreien Zone (20 Meter vom Fahrbahnrand) liegenden Bauten zu entfernen. Die Region Hannover hat als Bauaufsichtsbehörde weiter klargestellt, dass die Flächen sich im planungsrechtlichen Außenbereich befinden. Bauten sind dort grundsätzlich unzulässig.

Um die Eigentümer davor zu bewahren, dass alle Bauten entfernt und die Zufahrten zurück gebaut werden müssen, kommt nach Ansicht der Stadtverwaltung Gehrden nur die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frage. Weiter müsste geklärt werden, ob die Ortsdurchfahrtsgrenze verlegt werden kann. Damit wären direkte Zufahrten in der Ortslage möglich, die ansonsten weiterhin an freier Strecke liegen. Vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, der für den Bereich derzeit eine landwirtschaftliche Fläche ausweist.

Mit der Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Kleingartenfläche auf Dauer für diesen Zweck gesichert. Die Kosten für die Aufstellung und Änderung der planungsrechtlichen Vorgaben werden auf etwa 15.000 Euro geschätzt, da neben der eigentlichen Bebauungsplanung auch Gutachten zu Lärmimmissionen und ein Umweltbericht erforderlich werden.

Der Ortsrat von Leveste wird sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Juni, um 20 Uhr im Gasthaus Behnsen mit dieser Thematik befassen. Danach werden die Beratungen zu diesem Thema im Ausschuss für Bau- und Städteplanung und im Verwaltungsausschuss fortgesetzt.