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Kindesmissbrauch: Über Kai W.s Berufung wird endgültig am 11. August entschieden

Kai W. und sein Anwalt Wilhelm-Michael Bruns am 29. Juni im Landgericht Hannover.

Wennigsen / Hannover. Ende Februar wurde der Wennigser Kai W. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Richter am Amtsgericht Wennigsen, Roland Bömer, sagte damals, dass aufgrund des Kindesmissbrauchs in sechs Fällen und dem Besitz von Kinderpornographie nicht die von der Verteidigung geforderte Bewährungsstrafe möglich war. .

W. legte Berufung gegen das Urteil ein und heute entscheidet das Landgericht Hannover darüber. Kai W. war bis jetzt weiter auf freiem Fuß. Es ist davon auszugehen, dass Kai W. mit der Berufung erreichen möchte, dass das Strafmaß zur Bewährung ausgesetzt wird.

Vor dem Landgericht traten erneut zwei Elternpaare als Nebenkläger auf. Die Verhandlung begann bereits um 9 Uhr, das Urteil über die Berufung wird bis zum Mittag erwartet. Den Vorsitz der Verhandlung führt Richter Lücke, ihm zur Seite stehen zwei Schöffen, Berichterstatterin ist Richterin Plich.

 

Update von 11:00 Uhr

In der heutigen Verhandlung geht es insbesondere um W.s Verhalten und seine sexuelle Neigung hinsichtlich der Kinder. Die Verteidigung plädiert erneut auf eine Bewährungsstrafe. Im Vergleich zu anderen Tätern sei seine Strafe viel zu hoch ausgefallen.

Die Verteidigung führte aus, dass zu W.´s Vorteil festzustellen sei, dass er sofort voll geständig und vorher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Außerdem habe er vor Gericht ausgesagt und gestanden und den Kindern damit eine Aussage erspart. Schließlich sei bei den Kindern keine Störung durch die Vorgänge zu erkennen und W. schon durch die Untersuchungs-Haft bestraft worden. Direkt nach der Haft habe er sich Hilfe gesucht und sich in Therapie begeben. Außerdem stehe er mit einem befreundeten Pastor im Gespräch, der mit ihm seine Gefühle bespricht. Therapie und Pastor sollen ihm helfen, Warnsignale rechtzeitig zu erkennen, damit es nicht wieder zu einer solchen Situation kommt.

Die Eltern als Nebenkläger vermissen die Reue des Angeklagten und sehen es als problematisch an, dass er immer noch in der Umgebung wohne. Die Kinder müssten so stets an seinem Haus vorbei und hätten Angst. Sie gingen Umwege zu Freunden, um ihm nicht zu begegnen. W. hingegen halte keinen Abstand zu den Familien und Kindern. Die Anklage kritisiert, dass sich W. wiederholt an Schutzbedürftigen vergangen habe. Die Eltern leiden massiv, die Kinder waren sehr jung. All das spreche nicht für eine Bewährung.

W. selber erklärte in der Verhandlung, er hatte nicht den Mut, sich Hilfe zu holen, weil er nicht hätte erklären können, warum er den Job wechselte. Zum Fehlverhalten selber nahm er auch Stellung und beschrieb - in Übereinstimmung mit der Anklage den Vorgang als Streicheln der Kinder über der Kleidung während des Vorlesens. Das habe immer nur zehn bis 15 Sekunden stattgefunden, dann hätten sich die Kinder beschwert. Dann habe er es sofort unterlassen. Beim letzten Vorfall allerdings ging die Hand unter die Kleidung. Das Kind habe ihm erklärt, er solle weitermachen. Das habe ihn regelrecht schockiert und er wurde sich seinem Tun bewusst.

W. gibt an, dass er Schulden hat. Der Tod seines Vaters habe ihn aus der Bahn geworfen. Nach dem abgebrochenen Studium sei er in die Anstellung bei der Gemeinde Wennigsen im Kindergarten gegangen.
Eine neue Wohnung habe er sich noch nicht gesucht, weil er nicht wisse, ob er ins Gefängnis muss oder nicht. Seine Freunde und die Familie stünden größten Teils hinter ihm. Es habe Verständnis für die, die das nicht tun. Nach eigenen Angaben fühle er sich sexuell zu gleichaltrigen Frauen hingezogen, strebe aktuell aber keine Beziehung an.

In Kürze wird die Verhandlung fortgesetzt, es sieht im Moment so aus, dass es heute keine endgültige Entscheidung über die Berufung geben wird.

 

Update von 11:10 Uhr

Die Kammer sieht aktuell keine Chance auf eine Bewährung. Das Strafmaß sei vom Amtsgericht sehr milde ausgelegt worden. Es seien vier Kinder gewesen - und bei jedem Kind sei eine neue Hemmschwelle zu überwinden gewesen. Es gab auch eine Dynamik und Steigerung der Vorfälle. Offenbar soll es schon vorher in der Einrichtung Gespräche zu Vorfällen mit W. gegeben haben, dennoch sei von W. keine Reißleine gezogen worden. Das wiege schwer. Seine sexuelle Neigung sieht die Kammer als problematisch an, weil sie nicht glaubt, dass diese von jetzt auf gleich verschwunden sei. Stand heute sieht die Kammer es sehr kritisch, dass W. nach einer Bewährung ein straffreies Leben führen könne.

Die Verteildigung brachte einen Zeugen ins Spiel. Daraufhin wurde die Haupotverhandlung unterbrochen und wird am 11. August fortgesetzt. Dann soll auch die damalige KiTa-Leitung als Zeugin gehört werden. Außerdem werden in dem Termin die Dateien auf W.´s Computer begutachtet und der Bericht der Polizei ausgewertet, von wann diese Dateien stammen - vor oder nach dem Tod des Vaters. W. gestand sich vor Gericht seine Neigung ein und glaubt, dass er ein Leben lang in Therapie bleiben müsse. Nun ist er erneut auf freiem Fuß - mindestens bis zur Verhandlung am 11. August.