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Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

Standardbild.

Gehrden.

Freilaufende Katzen sollen kastriert und gekennzeichnet werden. Diesen Antrag stellt die Gruppe Grüne und Linke des Gehrdener Rates. In diesem wird die Verwaltung beauftragt, eine Verordnung zu erarbeiten, die diese Kastrations- und Kennzeichnungspflicht aufgreift.

Seit 2017 sind Kommunen in Niedersachsen ermächtigt, "für ihr Gebiet die Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration von freilaufenden Katzen vorzuschreiben", heißt es im Antrag. Die Verordnung soll helfen, eine unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden Katzen zu vermeiden und so der Verwahrlosung der Vierbeiner vorzubeugen. Damit wird nicht nur den Katzen, sondern auch etwas für den Vogelschutz getan. "Die Überpopulation von Katzen ist ein ernsthaftes Problem für den Tier- und Artenschutz. Die einzelnen Katzen leiden hierdurch unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist", erklärt die Gruppe. Auf längere Sicht erhoffen sich die Grünen und die Linke eine Entlastung der örtlichen Tierheime. "Somit ist also ein Weg gewählt, der dem Tier und den Besitzern Respekt zollt, dem Artenschutz dient und eine effektive Ursachenbekämpfung betreibt."