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Hort jetzt auch in Schulen möglich

Foto: pixabay

Laatzen / Pattensen.

Horte in der gesamten Region dürfen künftig auch in Schulräumen betrieben werden. Ein entsprechendes Konzept für ganz Niedersachsen hat das Niedersächsische Kultusministerium jetzt vorgestellt und damit den Weg für die sogenannte Doppelnutzung freigemacht.

Ziel der Landesregierung sei es, den Kommunen flexible Möglichkeiten zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs an die Hand zu geben, erläutert Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Zudem sei es wichtig, die pädagogische Weiterentwicklung der Einrichtungen zu unterstützen und noch besser zu ermöglichen. Die verabredeten Maßnahmen seien ohne Veränderungen beim Kindertagesstättengesetz (KiTaG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (1. DVO KiTaG) umzusetzen.

Die Maßnahmen im Einzelnen: Wenn Schule und Hort zukünftig einen Klassenraum gemeinsam nutzen möchten, so können Schulträger und Jugendhilfeträger eine gemeinsame Nutzungsvereinbarung abschließen, in der insbesondere die konzeptionelle Ausgestaltung und Einrichtung des Klassenraumes so geregelt wird, dass der Hort seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag angemessen erfüllen kann. Die betroffenen Kinder können nach Ãœberzeugung der Landesregierung davon profitieren, wenn Aktivitäten am Nachmittag im vertrauten Umfeld umgesetzt werden. Hinweise, was bei der gemeinsamen Nutzung von Schulräumen durch Schule und Hort zu beachten ist, wurden vom Niedersächsischen Kultusministerium erarbeitet und zusammen mit einem Muster für eine Nutzungsvereinbarung veröffentlicht. Um mehr qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen, gibt es flexible Einzelfallprüfungen bei der Zulassung anderer Berufsgruppen für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Das Landesjugendamt genehmigt auf Antrag des Trägers einer Kindertageseinrichtung und Prüfung des Einzelfalls für Berufsabschlüsse mit pädagogischer Grundqualifikation Ausnahmen für die Tätigkeit in der Funktion der Einrichtungsleitung, der Gruppenleitung, der zweiten oder dritten Fachkraft und für die Funktion der heilpädagogischen Fachkraft in integrativen Gruppen im Kindergarten.  Kultusminister Tonne erklärte, es werde außerdem eine Grundsatzprüfung vorgenommen, ob in Zukunft nicht das Raumkonzept einer Kindertageseinrichtung auch einrichtungsbezogen genehmigt werden kann. Eine Gesamtbetrachtung des Bildungsraumes Kita stelle sicher, dass die Kindertageseinrichtung ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag insgesamt gerecht werden kann und die Aufsicht für alle Kinder sichergestellt ist. Eine Ãœberschreitung der maximalen Gruppengröße von 25 Kindern in der Kindergartengruppe wird aber nach wie vor nicht möglich sein, betont Tonne.