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Hilfe in der Krise - Landesregierung unterstützt regionale Härtefallfonds für Kommunen mit 50 Millionen Euro

Symbolfoto.

Region. Mit dem Beschluss des Nachtragshaushalts für die Jahre 2022 und 2023 mit einem Volumen von insgesamt 2,9 Milliarden Euro hat der Niedersächsische Landtag im November 2022 auch die Unterstützung regionaler Härtefallfonds mit insgesamt 50 Millionen Euro aus Landesmitteln ermöglicht. Das Land übernimmt ein Drittel der Kosten, wenn Landkreise oder kreisfreie Städte vor Ort gemeinsam mit den örtlichen Energieversorgungsunternehmen entsprechende Härtefallfonds zur Vermeidung von Strom-, Fernwärme oder Gassperren für Privatpersonen auflegen, die keine anderen staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten können..

Das zuständige Niedersächsische Sozialministerium hat eine Verwaltungsvereinbarung auf den Weg gebracht, um die Auszahlung der Landesmittel an die Kommunen so schnell wie möglich in die Wege leiten zu können. Nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit den Kommunalen Spitzenverbänden, in den auch die Energieversorger einbezogen wurden, können interessierte Landkreise und kreisfreie Städte diese Verwaltungsvereinbarung ab sofort unterschreiben, um den Landeszuschuss zu erhalten.

Ob ein regionaler Härtefallfonds aufgelegt wird und wie viel Geld dafür im Einzelnen zur Verfügung steht, hängt von der Entscheidung vor Ort ab. Um die Kommunen zu entlasten und bei der Administration der Fonds zu unterstützen, sieht die Verwaltungsvereinbarung vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte 10 Prozent der ausgezahlten Hilfen zusätzlich als Verwaltungskostenzuschuss erhalten.

Die Niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens erklärt: „Die Landesregierung steht zu ihrem Versprechen: Wir leisten unseren Beitrag dazu, dass niemand in Niedersachsen durch das Sicherungsnetz rutscht und im Winter ohne Strom-, Gas oder Fernwärme dastehen muss. Die regionalen Härtefallfonds sind für Personen gedacht, die andernfalls keinen Anspruch auf staatliche Hilfen hätten und dennoch von Energiesperren bedroht sind. Dank der zahlreichen Hilfs- und Entlastungsprogramme, die Bund und Länder in den vergangenen Wochen und Monaten gemeinsam auf den Weg gebracht haben, dürfte die Zahl dieser Härtefälle in Niedersachsen glücklicherweise vergleichsweise gering ausfallen. Nichtsdestotrotz bitten wir die Kommunen und Energieversorgungsunternehmen herzlich, diese Personengruppe mit regionalen Härtefallfonds abzusichern.“

„Wir lassen in Niedersachsen niemanden im Stich. Durch die inzwischen auf der Bundesebene beschlossenen Maßnahmen zur Abfederung der Energiepreise für die Endverbraucher hat sich die Lage gegenüber dem Beginn der Diskussion zu den Härtefallfonds aber deutlich verändert. Ergänzende Unterstützungsleistungen der Landkreise dürften daher in sehr beschränktem Umfang in Frage kommen. Ob für diese Einzelfälle von der Möglichkeit eines regionalen Härtefallfonds Gebrauch gemacht wird, bleibt der kommunalpolitischen Entscheidung vor Ort vorbehalten. Die mit uns abgestimmten Regelungen zum niedersächsischen Härtefallfonds stellen dafür eine gute Grundlage dar“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland.

Frank Klingebiel, Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, sagt: „Die Menschen, die aufgrund der Energiekrise unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können sich darauf verlassen, dass ihnen die Kommunen im Rahmen der Härtefallfonds beratend und unterstützend zur Seite stehen. Dafür stellen die Kommunen erhebliche kommunale Mittel und das eigene Personal zur Verfügung. Es handelt sich allerdings um ein komplexes Verfahren unter Beteiligung von Energieversorgungsunternehmen, Schuldnerberatungsstellen und Kommunen. Deswegen und wegen der aktuell hohen Arbeitsbelastung und des Personalmangels in den zuständigen Sozialämtern wird es längere Bearbeitungszeiten geben.“