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Gutachten bestätigt: Genderstern verwirklicht Verfassungsauftrag

Region. Die Verwaltungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover ist rechtskonform, wenn die geschlechtsumfassende Sprache inklusive des Gendersterns verwendet wird. Das ergab ein Rechtsgutachten einer Professorin der Rechtswissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin, das heute (16. Dezember) veröffentlicht wurde. Die Stadt hatte das Gutachten beauftragt.

Die juristische Expertise zeigte, dass geschlechtergerechte Sprache eine konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen darstellt. Hierzu gehört die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ebenso wie die verfassungsrechtliche Anerkennung weiterer Geschlechter jenseits von „männlich“ und „weiblich“..

Die Landeshauptstadt Hannover sieht sich durch das Gutachten bestätigt. „Sprache transportiert nicht nur Regeln, sondern formt und gestaltet gesellschaftliche Wirklichkeit. Wir wollen mit der Anwendung der geschlechterumfassenden Sprache in der Stadtverwaltung Hannover sehr deutlich machen, dass wir jeden Menschen in der jeweiligen Geschlechtsidentität respektieren. Das ist für mich in einem demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar“, sagte Oberbürgermeister Belit Onay.

Die Stadt Hannover hat laut Gutachten die Regeln zur sprachlichen Gleichbehandlung zu einer geschlechtergerechten Amts- und Rechtsprache weiterentwickelt. Darin sieht die Verfasserin des Gutachtens, Prof. Dr. Ulrike Lembke, „eine logische Folge aus der gültigen Rechtslage“. Der persönliche Achtungsanspruch jedes Menschen in der jeweiligen Geschlechtsidentität aus Artikel 2 und das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung aus Artikel 3 Grundgesetz forderten zwingend Geschlechtergerechtigkeit im staatlichen Sprachhandeln.

Friederike Kämpfe, Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover betont: „Wir haben vor fast drei Jahren die geschlechterumfassende Sprache in der Verwaltung als eine der ersten Städte in Deutschland eingeführt – und das aus Überzeugung. Ich hatte keine Zweifel - freue mich aber sehr -, dass unser gesellschaftspolitischer Anspruch, Menschen in ihrer Geschlechtsidentität auch durch Sprache zu respektieren, juristisch auf einem starken Fundament steht.“

Das Gutachten verweist auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen erhebliche psychische Belastungen von Inter*-, Trans*- und non-binären Personen durch rein binäre Personenbezeichnungen vorliegen. Ebenso belegten, laut Gutachten, eine Vielzahl linguistischer Studien die Benachteiligung von Frauen durch die Verwendung des generischen Maskulinums.

Laut Gutachten ist die Anwendung geschlechterumfassender Sprache mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht nur eine Kompetenz, sondern eine Verpflichtung. Damit seien weder die Meinungsfreiheit noch das Persönlichkeitsrecht der amtsausübenden Personen beeinträchtigt. Jüngste Stellungnahmen und Studien bestätigten zudem, dass die Verwendung des Gendersterns von allen geschlechterumfassenden Formen am besten geeignet sei, die Barrierefreiheit geschlechtergerechter Sprache sicherzustellen.

Der Expertise zufolge entfalten Auffassungen des Deutschen Rechtschreibrates keinerlei Einfluss auf die Rechtswirksamkeit und Verbindlichkeit des Verwaltungshandelns. Die Rechtschreibregelungen hätten eine reine Ordnungsfunktion. Die Regelungen zu geschlechtergerechter Verwaltungssprache dienten dagegen der Konkretisierung von Grundrechten und der Aktualisierung der Gesetzesbindung der Verwaltung. Folglich sei aus rechtlicher Sicht die geschlechtergerechte Amtssprache inklusive des Gendersterns nicht irregulär, sondern garantiere „verfassungskonformes staatliches Sprachhandeln“ im demokratischen Rechtsstaat.

Das vollständige Gutachten ist unter www.hannover.de/geschlechtergerechtesprache-lhh zu finden.