Gehrden. Die Stadt Gehrden übernimmt zum 1. Oktober die bislang von der Region Hannover ausgeübten Aufgaben als Straßenverkehrsbehörde nach der Straßenverkehrs-Ordnung in Bezug auf die Gemeindestraßen und die sonstigen öffentlichen Straßen. .
Die Zuständigkeit für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verbleibt weiterhin bei der Region Hannover. Die Stadt Gehrden ist somit ab dem 1. Oktober zuständige Verkehrsbehörde für
- die Erteilung verkehrsbehördlicher Anordnungen (Aufstellen, Entfernen und Ersetzen von Verkehrszeichen),
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (z. B. Ausnahme von dem Verbot des Befahrens gesperrter Straßen, von Halt- und Parkverboten usw.),
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen für behinderte Menschen,
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Aufstellung von Hindernissen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Baucontainer, Baumaterial usw.),
- die Sicherung von Arbeitsstellen/Baustellen an Straßen,
- die Erteilung von Genehmigungen für die übermäßige Straßenbenutzung (z. B. bei Stadtfesten, Wandermärschen und sportlichen Veranstaltungen),
- die Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht,
- Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die Aufgaben werden vom Fachdienst Bürgerservice und Verkehr wahrgenommen. Der Fachdienst Bürgerservice und Verkehr ist auch zuständig für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz. Als Ansprechpartner stehen Herr Berger, Telefon: 05108/6404-330, oder Herr Wiedekind, Telefon: 05108/6404-331, E-Mail: verkehr@gehrden.de, zur Verfügung. Anträge können schriftlich, persönlich oder per E-Mail gestellt werden.