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Gehrden sucht die Schiedsperson

Gehrden.

Die Stadt Gehrden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine ehrenamtliche Schiedsperson für den Gehrdener Schiedsamtsbezirk I. Der Schiedsamtsbezirk umfasst Gehrden-Süd (südlich der Straßen Große Bergstraße, Steintor und Gartenstraße) sowie die Ortschaften Lemmie, Leveste und Redderse.

Das Amt umfasst gleichzeitig die Stellvertretung des Schiedsamtsbezirks II. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird durch den Rat der Stadt Gehrden für fünf Jahre gewählt. Nach der Wahl bedarf es abschließend der Bestätigung und förmlichen Verpflichtung der Schiedsperson durch den Direktor des Amtsgerichts Wennigsen.

Aufgabe der Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger zivil- und strafrechtlicher sowie nachbarschaftsrechtlicher Angelegenheiten. Darüber hinaus sehen die Gesetze in einigen Fällen auch die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor, bevor es zur Erhebung einer Klage kommen kann.

Für das Amt der Schiedsperson müssen folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:
• Die Person muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, im Schiedsamtsbezirk wohnen und nicht durch eine gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter darf nicht aberkannt worden sein. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist der Bewerbung beizufügen.

• Vollendung des 30. Lebensjahres

Die Bereitschaft, Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung zu besuchen, muss vorhanden sein. Geeignete Bewerber werden zu einem Informationsseminar der Schiedsamtsvereinigung geschickt, damit sich auch die Vereinigung, die ein Anhörungsrecht hat, ein Bild von der Person machen und eine Empfehlung abgeben kann.

Interessierte Personen müssen über soziale und kommunikative Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen erwartet. Das verantwortungsvolle Amt einer Schiedsperson verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Sachlichkeit. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten weiterzubilden.

Die Ausübung erfolgt ehrenamtlich und wird durch das AG Wennigsen beaufsichtigt. Die Stadt Gehrden übernimmt die Sachkosten, insbesondere für die Aus- und Fortbildung.
Schriftliche Bewerbungen werden mit einem tabellarischen Lebenslauf bis zum 30. November an die Stadt Gehrden, Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice, Frau Schröder, Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden, gesendet. Telefonische Auskünfte erteilt die Leiterin des Fachdienstes, Frau Schröder, unter der Telefonnummer 05108/6404-310. Bewerbungen unterschiedlicher Geschlechter (m/w/d) werden gleichermaßen begrüßt.

Keine Bewerbungen per E-Mail. Bewerbungsunterlagen sind nur als Fotokopien ohne Mappe einzureichen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden. Zurückgeschickt werden nur Bewerbungen, denen ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.