Gehrden.
Mit einstimmigem Votum empfahlen die Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Städteplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung des Gewerbegebietes Gehrden-Ost um einen zweiten Bauabschnitt. Das vier Hektar große Gebiet befindet sich zwischen dem landwirtschaftlichen Weg in der Verlängerung der Langen Feldstraße als südliche Grenze und der Regionsstraße K 231 von Gehrden nach Ronnenberg im Norden.
Mit der Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Jahr 2008 wurde diese Fläche bis an die neue Regionsstraße bereits mit in die Überlegungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes einbezogen. Durch die zunächst schleppende Vermarktung der Gewerbegrundstücke am Bünteweg wurde die Entwicklung des Gewerbegebietes Gehrden Ost 2. Bauabschnitt zunächst zurückgestellt. Die Gewerbeflächen am Bünteweg sind jetzt aber komplett vermarktet. Es besteht weiterhin eine deutliche Nachfrage nach Gewerbeflächen in Alt-Gehrden. Insbesondere die bereits vorhandenen Gewerbebetriebe fragen nach Erweiterungsflächen nach.
„Mit der Grundstückseigentümerin wurden bereits gute Gespräche über den Erwerb der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Die Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG) will wie zuvor im Bünteweg die Entwicklung der Fläche übernehmen“, berichtete Fachbereichsleiter Wolfgang Middelberg im Ausschuss für Bau- und Städteplanung. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet soll über die bestehende Straßenverbindung mit dem Wendehammer in der Heinrich-Goebel-Straße erfolgen. Zusätzlich könnte eine Zufahrt von der Heinrich-Goebel-Straße zur Kreisstraße 231 vorgesehen werden, die auf der Ostseite der jetzt bestehenden Gewerbegrundstücke verlaufen könnte. Eine weitere Einmündung auf die Kreisstraße wird aber von der Region Hannover mit Skepsis gesehen. Eine optimale Lösung wäre die geradlinige Verlängerung der Heinrich-Goebel-Straße in Ostrichtung mit einem Anschluss an die Kreisstraße am heutigen Abzweig nach Ronnenberg. Damit könnte eine vollwertige Kreuzung an der Kreisstraße mit Abzweigen nach Ronnenberg und in das künftige Gewerbegebiet geschaffen werden. „Der Grundstückserwerb für diese auch von der Region Hannover favorisierte Lösung könnte aber an zu hohen Kosten für den Erwerb der erforderlichen Grundstücksflächen scheitern“, so Middelberg.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist zunächst eine Voraussetzung für die Durchführung archäologischer Sondierungsmaßnahmen. Nach der archäologischen Voruntersuchung können die Kosten für die Erschließung konkret ermittelt werden. Das Verfahren für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Gehrden Ost“ soll zu gegebener Zeit fortgesetzt werden.