Gehrden. Aufgrund diverser Anfragen von Gehrdener Bürgern, sehen sich die Grünen veranlasst auf die Zulässigkeit des Abbrennens von Feuerwerkskörpern auf dem Gehrdener Berg hinzuweisen, teilt Heinz Strassmann (Grüne) mit. .
„Laut §23 Abs.3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) ist ein privates Feuerwerk lediglich anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig“, erklärt Strassmann, „Diese Anzeige muss alle erforderlichen Angaben wie z.B. Sicherheitsabstände zu brandempfindlichen Objekten einzuhalten, enthalten. Das Feuerwerk muss von einem gewerblichen Feuerwerksunternehmen durchgeführt werden, das über eine Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz (SprengG) verfügt.“
Für manche Feiernde sei es kaum denkbar auf ein Feuerwerk aus Anlass zu einem runden Geburtstag, Jubiläum oder Hochzeit zu verzichten- gehört das Böllern und Knallen doch zu einem Höhepunkt einer gelungenen Feier. Die Grünen appellieren nun aber an die feiernden Gäste auf dem Gehrdener Berg wegen der prädestinierten Lage im Gehrdener Wald und aus verschiedenen anderen Gründen doch auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten. „Nicht nur die erhöhte Feinstaubbelastung gilt es zu vermeiden, auch Einwohner in der Nachbarschaft und das auf Lärm sensibel reagierende Wild sollten verschont werden“, so Strassmann weiter. Der Wirt des Gasthauses steht nach Meinung der Grünen in der Verpflichtung, seine Gäste zu bitten, aus diesen Gründen auf das Abbrennen eines Feuerwerks zu verzichten.