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Daniela Behrens soll neue Sozial- und Gesundheitsministerin werden

Die neue Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Foto: Laura Kwast

Region.

Ministerpräsident Stephan Weil hat am heutigen Dienstag, 2. März, das Kabinett darüber informiert, dass Daniela Behrens Nachfolgerin der gestern aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Sozialministerin Carola Reimann werden soll.

„Ich freue mich sehr," so Weil, „dem Landtag mit Daniela Behrens eine hoch kompetente, politisch erfahrene und überzeugend auftretende Sozialministerin vorschlagen zu können."

Daniela Behrens war von Februar 2013 bis Mai 2017 Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen. Aktuell ist sie Leiterin der Abteilung IV - Gleichstellung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Behrens ist Diplompolitologin und hatte bereits zahlreiche unterschiedliche politische Ämter inne, namentlich war sie von Februar 2008 bis Februar 2013 Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag. Behrens lebt in Niedersachsen in der Gemeinde Beverstedt.

Weil: „Ich kenne Frau Behrens schon lange und schätze sie sehr. Ich habe in der letzten Legislaturperiode ausgesprochen gerne und vertrauensvoll mit ihr zusammengearbeitet. Niedersachsen bekommt mit Daniela Behrens in schwierigen Zeiten eine hoch engagierte, durchsetzungsstrake Frau an der Spitze des aktuell so besonders wichtigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung."

Bis zur Berufung von Daniela Behrens wird Innenminister Boris Pistorius die Geschäfte des Sozialministers wahrnehmen.

Zum weiteren Ablauf:

Ministerpräsident Stephan Weil hat die Landtagspräsidentin gebeten, im nächsten Landtagsplenum eine Zustimmung zu der Berufung von Daniela Behrens als Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung herbeizuführen.

Nach Art 29 Absatz 4 der Niedersächsischen Verfassung (Regierungsbildung) beruft der Ministerpräsident nach der Zustimmung des Landtages die Mitglieder der Landesregierung. Dafür wird die Landtagssitzung kurz unterbrochen werden.

Artikel 31 (Bekenntnis und Amtseid) sieht vor, dass die Mitglieder der Landesregierung sich bei der Amtsübernahme vor dem Landtag zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates bekennen und folgenden Eid leisten: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde." Der Eid kann mit der Beteuerung "So wahr mir Gott helfe" oder ohne sie geleistet werden.