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Coronapandemie: Verwaltung setzt Kita-Gebühren aus

Gehrden.

Mit der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 8. Januar hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ab 10. Januar den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bis zum Ablauf des 31. Januar untersagt.

Vielen Sorgeberechtigten drohen aufgrund der derzeitigen Situation Gehaltseinbußen, Kurzarbeit, Jobverlust und unbezahlter Urlaub. Aus diesem Grund stimmte der Gehrdener Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Januar für den Erlass/Erstattung der Kindertagesstättengebühren und Zuschüsse zu den Betriebskosten für die freien, betrieblichen und kommunalen Kindertagesstätten, sowie Elternbeiträge der Kindertagespflege und Einstellung der Hausaufgabenprojekte ab Januar 2021 für die Dauer der angeordneten Schließzeiten während der Coronapandemie. Die Abstimmung war einstimmig.

Es wird mit monatlichen Kosten von insgesamt 59.200 Euro gerechnet. Die Verwaltung wird die satzungsgemäßen Gebühren für die Betreuung monatsweise den Sorgeberechtigten erlassen, so lange die Stadt Gehrden daran gehindert wird, die kommunalen Einrichtungen zu betreiben.