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Corona: Zahlen sinken - Wirkt der Lockdown light jetzt?

Region.

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 9.951 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 7.258 Personen als genesen aufgeführt. 173 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2.520 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 110,9.

 

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter

Fallzahl Gesamt seit Ausbruch

0 - 9 Jahre

458

10 - 19 Jahre

1061

20 - 29 Jahre

1831

30 - 39 Jahre

1593

40 - 49 Jahre

1521

50 - 59 Jahre

1491

60 - 69 Jahre

739

70 - 79 Jahre

427

80+ Jahre

661

keine Angaben

169

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16.11.

13.11.

Fallzahl Gesamt seit Ausbruch

7-Tage-Inzidenz

Barsinghausen

41

59

206

51,5

Burgdorf

69

68

223

127,3

Burgwedel

26

26

148

43,3

Garbsen

143

141

594

118,6

Gehrden

24

24

83

103,5

Hannover

1201

1291

5037

114,8

Hemmingen

36

29

133

122,8

Isernhagen

37

36

172

97,1

Laatzen

112

137

462

92,4

Langenhagen

181

190

560

154,6

Lehrte

183

188

475

231,9

Neustadt

67

65

257

79,8

Pattensen

20

32

80

46,9

Ronnenberg

64

66

242

156,9

Seelze

61

63

263

91

Sehnde

23

34

145

63,4

Springe

65

70

210

80,2

Uetze

22

22

167

38,9

Wedemark

59

55

183

138,4

Wennigsen

10

11

75

41,8

Wunstorf

76

79

236

90,2

Gesamt

2520

2686

9951

 

Verteilung nach Geschlecht

Männer 50 Prozent

Frauen 50 Prozent

Die neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht, die konkrete Straßenzüge für die Kommunen benennt, ist vorerst zurückgestellt worden. Bevor die Region Hannover mit einer etwaigen neuen Allgemeinverfügung tätig wird, wartet sie die heutige Bund-Länder-Konferenz ab, um gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. Es gilt weiterhin: Überall dort, wo in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen (Niedersächsische Landesverordnung, § 2 Abs. 2 Satz 2). In Fußgängerzonen sowie auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte besteht außerdem immer eine Maskenpflicht.