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Corona: Zahl sinkt unter 300 - Shisha-Bars dürfen öffnen, aber ohne Shishas

Region.

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 2.637 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 2.233 Personen als genesen aufgeführt. 112 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 82,4 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 292 Menschen in der Region infiziert.

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter                      Fallzahl Gesamt seit Ausbruch

0 - 9 Jahre                                66

10 - 19 Jahre                          131

20 - 29 Jahre                          437

30 - 39 Jahre                          431

40 - 49 Jahre                          440

50 - 59 Jahre                          486

60 - 69 Jahre                          224

70 - 79 Jahre                          158

80+ Jahre                               262

keine Angaben                          2

 

 

10.06.

11.06.

Barsinghausen

2

2

Burgdorf

5

4

Burgwedel

1

1

Garbsen

25

23

Gehrden

2

2

Hannover

159

151

Hemmingen

3

2

Isernhagen

9

12

Laatzen

14

17

Langenhagen

33

26

Lehrte

5

4

Neustadt

4

5

Pattensen

1

0

Ronnenberg

9

7

Seelze

22

22

Sehnde

0

0

Springe

1

1

Uetze

3

2

Wedemark

10

7

Wennigsen

1

1

Wunstorf

1

3

Gesamt

310

292

Verteilung nach Geschlecht (bezogen auf die Gesamtzahl von 2637 nachweislich Infizierten):

Männer 48,9 Prozent

Frauen 48,2 Prozent

keine Angabe 2,9 Prozent

Derzeit werden in Krankenhäusern in der Region Hannover 78 Patienten behandelt, die nachweislich oder mutmaßlich mit Corona infiziert sind. 16 befinden sich davon auf der Intensivstation.

Die Region erreichen zuletzt vermehrt Fragen zum Betrieb von Shisha-Bars. Das Verbot von Shisha-Bars in der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen untersagt nicht generell den Betrieb von Shisha-Bars. Vielmehr ist damit ein faktisches Verbot ausgesprochen, Shishas in der Gastronomie anzubieten. Auch von Kunden selbst mitgebrachte Shishas dürfen nicht geraucht werden. Die Betriebe dürfen aber unter den Voraussetzungen des § 6 der Verordnung als Schank- und/oder Speisewirtschaft weitergeführt werden.