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Corona: Aktuell 2.659 Menschen in der Region infiziert

Region.

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 9.306 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 6.483 Personen als genesen aufgeführt. 164 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2.659 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 126,2.

 

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter

Fallzahl Gesamt seit Ausbruch

0 - 9 Jahre

431

10 - 19 Jahre

988

20 - 29 Jahre

1721

30 - 39 Jahre

1496

40 - 49 Jahre

1424

50 - 59 Jahre

1398

60 - 69 Jahre

676

70 - 79 Jahre

393

80+ Jahre

622

keine Angaben

157

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.11.

11.11.

Fallzahl Gesamt seit Ausbruch

7-Tage-Inzidenz

Barsinghausen

63

58

202

80,1

Burgdorf

57

50

199

130,4

Burgwedel

29

30

141

72,2

Garbsen

136

117

554

129,6

Gehrden

20

20

74

84,1

Hannover

1288

1254

4716

129,4

Hemmingen

26

26

115

61,4

Isernhagen

38

30

167

133,5

Laatzen

132

133

437

127,1

Langenhagen

179

148

519

193,7

Lehrte

193

193

433

263,1

Neustadt

68

70

237

99,7

Pattensen

31

27

77

66,9

Ronnenberg

65

57

227

152,8

Seelze

59

58

251

99,5

Sehnde

41

38

140

76

Springe

71

64

198

103,6

Uetze

23

21

161

72,9

Wedemark

52

35

168

138,4

Wennigsen

11

13

71

34,8

Wunstorf

77

71

219

94,9

Gesamt

2659

2513

9306

 

 

Verteilung nach Geschlecht

Männer 51 Prozent

Frauen 49 Prozent

Aktueller Hinweis zur Maskenpflicht

Die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen gilt weiterhin in den klassischen Einkaufszentren, die sich in geschlossenen Räumen befinden, etwa in der Ernst-August-Galerie in Hannover oder im Leine-Center in Laatzen. Die Maskenpflicht dafür ergibt sich aus der geltenden Landesverordnung, § 3, Abs. (1). Dort heißt es „Jede Person hat ….in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover gestern bekannt gemacht hat, bezieht sich ausschließlich auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind, zum Beispiel beim A2-Center in Altwarmbüchen. Davon unbenommen gilt nach wie vor die Maskenpflicht überall, wo Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.