Hannover. Am vergangenen Samstag, 6. Juli, gelang es Zivilfahndern der Bundespolizeiinspektion Hannover gleich mehrere gesuchte Straftäter innerhalb von vier Stunden im und um den Hauptbahnhof Hannover festzunehmen. So kontrollierten die Beamten zunächst eine 29-jährige Deutsche im Personentunnel des Hauptbahnhofs und stellten eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Insgesamt sollte die Frau eine Strafe von 750 Euro bezahlen oder für die kommenden 25 Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. .
Sie selbst konnte die Summe jedoch nicht erbringen, nannte allerdings zahlungswillige Unterstützer, welche den Betrag für sie entrichten würden. Die Beamten begleiteten die junge Frau zu den genannten Örtlichkeiten im Bahnhofsumfeld, wo sich ihre Unterstützer befinden sollten. Auf dem Weg zu den "vermeintlichen Helfern" entwickelte sich die Situation jedoch anders, als die Beamten auf einen 38-jährigen Deutschen aufmerksam wurden. Dieser war den Polizisten hinreichend bekannt und ebenfalls per Haftbefehl von der örtlichen Staatsanwaltschaft Hannover zur Erzwingungshaft ausgeschrieben.
Die Beamten beendeten die Suche nach weiteren Unterstützern und führten die beiden Festgenommenen zurück in die Dienststelle der Bundespolizei. Als Retter in der Not kontaktierte die 29-Jährige einen persönlichen Bekannten per Telefon und bat ihn um Begleichung ihrer Geldstrafe. Dieser zeigte sich hilfsbereit und eilte zur Unterstützung herbei. Bei der Überprüfung seiner Personalie stellte sich jedoch heraus, dass auch nach ihrem 31-jährigen iranischen Unterstützer mit einem Haftbefehl zur Erzwingungshaft durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gefahndet wurde. Der Mann wurde prompt verhaftet und über die bestehende Fahndung aufgeklärt. Dieser zeigte sich trotz der geänderten Umstände hilfsbereit und zahlte seine sowie die offenen Geldstrafen der beiden anderen Beteiligten vollständig aus. Anschließend durfte das Trio die Dienststelle kurze Zeit später wieder in Freiheit verlassen.
Nur wenige Stunden später klickten die Handschellen ein weiteres Mal, als die Zivilfahnder einen 34-jährigen Deutschen aus Hannover im Personentunnel des Hauptbahnhofs Hannover kontrollierten. Auch hier stellte sich heraus, dass nach dem 34-Jährigen per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgrund eines Eigentumsdelikts gefahndet wurde. Seinem ursprünglichen Strafantritt hatte sich der Mann nicht gestellt. Die Beamten nahmen ihn sogleich fest und lieferten ihn zur Verbüßung seiner restlichen Freiheitsstrafe von 179 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Hannover ein.