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BI Gegenwind: Windvorranggebiet muss abgelehnt werden

Die Fotomontage zeigt, wie hoch in etwa 246 Windkraftanlagen ausfallen und wie eine willkürliche Anordnung aussehen könnte.

Wennigsen / Gehrden / Barsinghausen.

Seit über vier Jahren organisiert die Bürgerinitiative Gegenwind (BI) Widerstand gegen eine Windvorrangfläche im Dreieck zwischen Egestorf, Degersen und Redderse. Seit damals weisen die Aktiven immer wieder darauf hin, dass Landschafts- und Artenschutz, Gewässer- und Gesundheitsschutz und auch Einschränkungen der Siedlungserweiterung klare Argumente gegen einen Windkraft-Standort an dieser Stelle seien.

Gemeinde reichte Klage ein

Als Ergebnis des Drucks auch auf die politischen Vertreter reichte die Gemeinde Wennigsen 2018 Klage gegen das Regionale Raumordnungsprogramm ein, das diesen Standort auswies. Nach den damaligen Planungen sollten sieben Windräder mit einer jeweiligen Nabenhöhe von 246 Metern errichtet werden. Die BI hat mittels Lasermessung ausgerechnet, wie das auch optisch aussehen würde. (Die Redaktion hat dazu zwei Foto-Reproduktionen mit mutmaßlichen 246 Meter Nabenhöhe aufweisenden Windkraftanlagen gefertigt). Vor Gericht gab es Recht, das Raumordnungsprogramm wurde für ungültig erklärt. Inzwischen liegt ein ähnliches Raumordnungsprogramm wieder vor - mit einem Unterschied. Die Planungshoheit liegt nunmehr bei den Kommunen.

Trinkwasserschutzes für das Wasserwerk Barsinghausen

Betont wird von der BI die Problematik des Trinkwasserschutzes für das Wasserwerk Barsinghausen, das bis weit in das Wennigser Gebiet reichen soll. "In Anbetracht der Wasserknappheit wäre die Akzeptanz der Fläche ein nicht zu akzeptierender Vorgang und gegenüber den damals gleichfalls Klage führenden Stadtwerken Barsinghausen ein schwerer Vertrauensbruch", heißt es im aktuellen Positionspapier der BI.

Jetzt noch Stellungnahmen abgeben

Das Fazit der Bürgerinitiative fällt daher aktuell etwas verzweifelt aus: "Alle in den letzten Jahren gegen die als Windvorranggebiet ausgewiesene Fläche vorgebrachten Einwände sind bislang nicht entkräftet und sind nach wie vor gültig." Bis zum 25. September können noch Stellungnahmen bei der Region Hannover eingereicht werden. Diese sind bis zum 25. September an die Region Hannover, vorzugsweise elektronisch per E-Mail an regionalplanung(at)region-hannover.de zu richten. Es ist ebenso möglich, diese postalisch an die Region Hannover, Team Regionalplanung, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover zu senden.