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Besuch des Rathauses und der Stadtbibliothek nur mit 3-G

Gehrden. Ab sofort gilt für Besuche des Rathauses die 3-G-Regelung. Mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen Besucher das Rathaus nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die Rathaustür wird nur bei entsprechendem Nachweis geöffnet und soweit ein Termin vereinbart wurde. Zur Kontaktverfolgung wird eine Softwareanwendung oder ein schriftlicher Vordruck genutzt..

Für die Stadtbibliothek gilt folgende Regelung: Montags und dienstags, 15 bis 18 Uhr, sollen Besucher sich am Bibliotheksfenster melden. Die Prüfung des 3-G-Nachweises erfolgt dann an dieser Stelle. Donnerstags: Der Zugang zur Stadtbibliothek und die entsprechende Kontrolle erfolgt über den Rathauseingang. Alle nicht Geimpften, Genesenen oder Getesteten sollen sich am Bibliotheksfenster melden.