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Bebauung oder Landschaftsschutz am Everloher Sonnenhang?

Ausweisung für Bauland beantragt: Die Fläche am Sonnenhang in Everloh.

Everloh.

Eine heikle Angelegenheit ist ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes am Sonnenhang in der Ortschaft Everloh. Der Grundstückseigentümer und Antragsteller hat eine etwa 2.200 Quadratmeter große Fläche im nördlichen Bereich des Sonnenhangs hinter der Hausnummer 32 in die Diskussion eingebracht, die heute als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll vor allem dazu dienen, den Kindern der Eigentümer eine künftige Bebauung am Sonnenhang zu ermöglichen. Diese Fläche ist aber sowohl im Flächennutzungsplan aus auch im Bebauungsplan für den Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Die Nähe zum Waldrand des Benther Berges mit einem beliebten Wanderweg und der Erhalt von Blickbeziehungen von der Straße Am Sonnenhang über die Ortschaft Everloh und in das Calenberger Land sind Argumente, die gegen eine Ausweisung der Fläche für eine künftige Bebauung sprechen. Drei Grundstücke sind soweit wie möglich auf der Westseite des Sonnenhangs bereits bebaut und man erhält ein realistisches Bild von möglichen Beeinträchtigungen durch eine fortgesetzte Bebauung.

Der Ortsrat Everloh hat sich bereits mit einem Antrag zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in Everloh befasst. Er favorisiert eine andere Fläche. Das Gremium schlägt eine Bebauung entlang der Straße Am Sonnenhang auf einer südlichen Fläche im unteren Teil des Straßenzuges von Hausnummer 15 bis zum Feldweg am Waldrand des Benther Berges mit etwa 1.800 Quadratmetern vor. Als Grundstückstiefe wurde zunächst die Tiefe der vorhandenen Grundstücke aufgenommen.

In seiner Sitzung am Dienstag, 5. September, wird sich der Ortsrat Everloh mit den Absichten zu einer künftigen Bebauung an der Straße Am Sonnenhang befassen. Die Sitzung beginnt um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.