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Bauausschuss – Innenstadtsanierung und Gebäudeabriss im Steinweg

Gehrden.

Im Ausschuss für Bau- und Städteplanung der Stadt Gehrden soll heute Abend um 18 Uhr im Rathaus die 1. Fortschreibung über die städtebauliche Sanierung des Zentrums beschlossen werden. Außerdem der Abriss des Gebäudes im Steinweg 9 und der Bebauungsplan Alt-Gehrden kommt in die 2. Änderung.

Bereits 2013 wurde der Rahmenplan durch den Rat beschlossen. Er stellte die Konkretisierung des ISEK aus 2009 dar. Inzwischen wurden viele Maßnahmen realisiert, die in dem Rahmenplan als städtebauliche Missstände definiert wurden. Mit der 1. Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes des Rahmenplanes wird aufgezeigt, welche Maßnahmen zur Behebung der städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet inzwischen umgesetzt wurden, welche sich noch in der Umsetzung befinden und welche Maßnahmen nicht mehr erforderlich sind beziehungsweise ob weitere Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele erforderlich werden. Zudem wurden inzwischen die „Verwaltungsvereinbarung der Städtebauförderung 2020“ geändert und die Städtebauförderung neu eingerichtet. Das Förderprogramm „Aktive Stadt –und Ortsteilzentren“ wurde in das Programm „Lebendige Zentren –Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ überführt. Diese Strukturumwandlung fordert die 1. Fortschreibung, die als Nachfolger des Rahmenplanes gilt.

Weiter wird sich der Ausschuss mit dem Abriss des Gebäudes auf dem Grundstück Steinweg 9 befassen. Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet Innenstadt-Stadt Gehrden und unterliegt damit dem Sanierungsrecht. Daher sind unter anderem die Beseitigung, die Errichtung, oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück genehmigungspflichtig. Das Grundstück hat eine Fläche von 892 Quadratmetern. Der neue Eigentümer strebt nun den Abriss der vorhandenen Bebauung und die Neuerrichtung von zwei mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern (sieben Wohneinheiten) an. Die Bauaufsicht der Region Hannover beurteilt über das Bauvorhaben im Einvernehmen mit der Stadt Gehrden.

Außerdem wird über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22, Alt-Gehrden. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ergaben sich keine Einwände, auch von behördlicher Seite gab es keine Einwände. Allerdings hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mitgeteilt, dass sich im Untergrund des Plangebietes lösliche mesozoische Gesteine (Jura bis Kreide) befinden, die lokale Verkarstungserscheinungen auslösen können. Im Plangebiet selber oder in der Umgebung des Plangebietes sind jedoch keine Erdfälle bekannt. Somit wurde das Plangebiet als Erdfallgefährdungskategorie 1 eingestuft. Eine Bebauung mit Wohngebäuden ist hier möglich.