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Ankündigung von Baugrunduntersuchungen

Gehrden. Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich das Gesamtvorhaben im Abschnitt B (Scheeßel bis Bad Gandersheim / Seesen) im Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Baugrunduntersuchungen sowie terrestrische Vermessungsarbeiten statt. Die Vorarbeiten dienen dazu, einen Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen

daher in die zu erstellenden Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ein. .

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen: Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 200 mm) Bodenproben bis in 15 Meter Tiefe entnommen beziehungsweise Kleinrammbohrungen (mit einem Durchmesser von bis zu 80 mm) bis in 5 Meter Tiefe durchgeführt. Dabei werden ein Lkw oder Raupenfahrzeug mit einklappbarem Bohrturm und separatem Bohrgestänge sowie sogenannte Mini Ramm-Zieh-Bohrgeräte bzw. Handbohrgeräte eingesetzt. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Bei dem Einsatz von Großgeräten werden zusätzlich Metallplatten ausgelegt, um Flurschäden zu minimieren. Hierdurch kann es zu einem erhöhten Baustellenverkehr kommen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen und Kleinrammbohrungen werden Drucksondierungen beziehungsweise Rammsondierungen durchgeführt. Hierbei wird bei einer Drucksondierung ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 15 Meter in den Boden bzw. bei einer Rammsondierung bis zu 5 Metern eingebracht. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen/Kleinrammbohrungen und Drucksondierungen/Rammsondierungen möglich. Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (dies wird vom verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG festgelegt). Sondierungen und Kampfmitteluntersuchungen dauern nur wenige Stunden; für die Ausführung der Bohrungen sind pro Bohrung ein bis zwei Tage Dauer zu erwarten. Im Rahmen der Baugrunduntersuchungsarbeiten sind Mitarbeiter/innen mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die Tennet TSO GmbH oder den von ihnen beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Informationen zu den terrestrischen Vermessungsarbeiten: Die Querung von Gewässern und vorhandener Infrastruktur stellt eine besondere Herausforderung dar. Vor dem Bau müssen Fragestellungen zum Grundwasser, der Bodenbeschaffenheit und nicht zuletzt die generelle geotechnische Eignung des Untergrundes geklärt werden. Die jetzt anstehenden Vermessungsarbeiten dienen dazu, die Ergebnisse der Befliegungsdaten vor Ort zu verifizieren und zu ergänzen. Hierbei sind, insbesondere die Tiefenlage der Sohle von Gräben und Flüssen von Interesse, um die Eignung dieser Bereiche für den Trassenverlauf beurteilen und detaillierte technische Planungen der geschlossenen Querungen aufzustellen zu können. Die Vermessungsarbeiten erfolgen im Bereich ohne Abschattung von Bäumen mittels GPS (Real-Time – mit Referenzdaten des Satellitenpositionierungsdiensts der deutschen Landesvermessung). Aus topographischer Sicht sensiblere Bereiche wie zum Beispiel Kreuzungen mit Bahnstrecken, Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, und so weiter sowie abgeschattete Bereiche wie Wälder und Baumalleen erfolgen mittels tachymetrischer Aufnahme. Im Rahmen der Vermessungsarbeiten sind Mitarbeitende mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden gegebenenfalls zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die Tennet TSO GmbH oder den von ihnen beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine: Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die anstehenden Arbeiten mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen und terrestrischen Vermessungen erfolgen in der Gemeinde Gehrden im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022. Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Gehrden zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag: 15 bis 18 Uhr, nach telefonischer Terminabsprache: 05108-6494530) aus: Stadt Gehrden, Fachbereich Bau und Umwelt, Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden. Am Auslageort muss eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten vor dem Betreten ihrer Flächen einzeln über die Arbeiten zu informieren.