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Amtsgericht schränkt Publikumsverkehr ein

Wennigsen.

Das Amtsgericht Wennigsen wird den Publikumsverkehr ab sofort aufgrund der aktuellen Coronaviruslage zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter bis auf Weiteres erheblich einschränken und auf die aus rechtlicher Sicht absolut notwendigsten Fälle beschränken.

Es wird darum gebeten, Anträge generell nur noch schriftlich einzureichen. 

In begründeten dringlichen Fällen ist das persönliche Erscheinen zur Antragstellung weiterhin möglich, so zum Beispiel für einstweilige Verfügungen/Anordnungen, Testamentsrücknahmen und Erbausschlagungen mit Fristablauf unterhalb einer Woche. Weitere Erbausschlagungserklärungen oder Erbscheinsanträge können auch bei einem Notar beurkundet werden.

Im eigenen Interesse wird darum gebeten, in sonstigen Fällen von einem persönlichen Erscheinen Abstand zu nehmen. Hiervon werden auch aufschiebbare Termine bei den örtlichen Gerichtsvollziehern erfasst.

Über die Beendigung der Maßnahme wird zu gegebener Zeit informiert werden.