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Allgemeinverfügung: Glasverbot auf dem Gehrdener Stadtfest

Innenstadt Gehrden.

Gehrden. Der Bürgermeister der Stadt Gehrden, Malte Losert, hat eine Allgemeinverfügung über das Verbot des Ausgebens und Mitführens von Gläsern und Glasbehältnissen aller Art herausgegeben. Dies soll für mehr Sicherheit und weniger Müll auf dem Stadtfest sorgen..

Am 2. und 3. September findet das Stadtfest Gehrden in der Gehrdener Innenstadt statt. Dabei wird, aufgrund der Beliebtheit des Stadtfestes und der hohen regionalen Bekanntheit auch in umliegenden Kommunen, eine Anzahl von mehreren tausend Besuchern erwartet. Dies war auch bei den vergangenen Veranstaltungen der Fall. Auf engem Raum kommen dann viele, feiernde Menschen zusammen. Dazu gehört auch regelmäßig der Genuss von Getränken, wobei insbesondere alkoholische Getränke in großen Mengen konsumiert werden. Die Beobachtungen der Stadt Gehrden haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Feiernde dabei nicht nur an Verkaufsständen vor Ort ihre Getränke kauften. Eine Vielzahl von Besuchenden brachten Getränke in Glasbehältnissen mit bzw. kauften diese in umliegenden Geschäften des Einzelhandels (z. B. Supermärkte, Kioske). Diese wurden anschließend im öffentlichen Straßenraum konsumiert. Leere Glasbehältnisse wie Glasflaschen wurden dabei oftmals nicht ordnungsgemäß in Abfallbehältnissen entsorgt, sondern durch Besuchende fallengelassen, auf den Boden oder in Rinnsteine geworfen oder auch bewusst zerschlagen.

Schon nach kurzer Zeit konnte festgestellt werden, dass der Boden der Veranstaltungsfläche und unmittelbar angrenzenden Bereichen flächendeckend mit Flaschen und Glasscherben übersät war. Beim Hineintreten und Hineinfallen verursachen die Glasscherben und Glasflaschen – mitunter lebensbedrohliche – Verletzungen und führen bei Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes, der Polizei und der Feuerwehr zu erheblichen Reifenschäden. Reifenschäden führen, neben dem Schaden am Fahrzeug, auch zu zeitlichen Verzögerungen der Einsätze.

Zudem werden Glasflaschen bei körperlichen Auseinandersetzungen als gefährliche und lebensbedrohliche Waffe eingesetzt. Auch als Wurfobjekt missbrauchte Flaschen können zu erheblichen Verletzungen, auch Unbeteiligter, führen. Der vermehrte Alkoholkonsum steigert zudem bei derartigen Veranstaltungen erfahrungsgemäß die Gewaltbereitschaft der Besucher mit der Folge möglicher erheblicher Verletzungen bei den Beteiligten und teils auch bei Unbeteiligten. Insbesondere Schlägereien und körperliche Auseinandersetzungen mit verletzten Personen waren in den vergangenen Jahren zu verzeichnen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die gegenwärtigen erheblichen Gefahren durch Glasbehältnisse zu verhindern.

Die Lage der vom Verbot betroffenen Bereiche sowie der Zone des Mitführungs- und Benutzungsverbots ergibt sich aus dem folgenden, räumlichen Geltungsbereich: Am Markt (gesamter Bereich), Dammstraße zwischen „Am Markt“ und „Brauereiweg“, Alte Straße zwischen „Dammstraße“ und „Alte Straße Hausnummer 6“, Kirchstraße (gesamter Bereich), Hüttenstraße (gesamter Bereich), Steinweg zwischen „Am Markt“ und „Neue Straße“, Hornstraße zwischen „Am Markt“ und „Hornstraße Hausnummer 13“, einschließlich des Bereichs des Parkplatzes Hornstraße.

Das Verbot gilt für den Zeitraum Samstag, 2. September, 17 Uhr bis Sonntag, 3. September, 2 Uhr und Sonntag, 3. September, 14 Uhr bis 18 Uhr.