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Aktuelle Analyse der Entscheidungsgrundlagen contra Schaufensterpolitik

Gehrden.

„Die Wiederbesetzung der Stelle des Ersten Stadtrates ist ein Beispiel dafür, wie sich die CDU-Fraktion die Förderung der Politikverdrossenheit offenbar auf ihre Fahnen geschrieben hat“, warf Heinz Strassmann als Sprecher der Gruppe Grüne/Linke den Christdemokraten in der jüngsten Ratssitzung vor. Vor der Kommunalwahl hatte die CDU vorgeschlagen, auf die Wiederbesetzung der Stelle des Ersten Stadtrates im Gehrdener Rathaus zu verzichten, um ein Zeichen für den Sparwillen bei den Personalkosten zu setzen. „Nach der Kommunalwahl machen Sie eine Rolle rückwärts. Versprochen gebrochen!“, brachte es Heinz Strassmann auf den Punkt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Spieker konterte mit dem Vorwurf der Schaufensterpolitik an die Adresse von Grüne/Linke. „Es ist richtig, dass die Christdemokraten vor zwei Jahren eine andere Position hatten. Aber auf einer neuen Faktenbasis können und müssen sich Entscheidungsgrundlagen wandeln. Wir haben die Dinge neu bewertet. Das ist unser gutes Recht und wir kommen bei aktueller Analyse zu einem anderen Ergebnis“, so Thomas Spieker. „Für eine Mehrausgabe von 17.000 Euro im Jahr können wir eine hohe Qualifikation für die Arbeit im Rathaus hinzugewinnen“, unterstrich Heinrich Meinecke (CDU).

SPD-Fraktionsvorsitzender Henning Harter bezeichnete es als honorige Haltung der CDU, ihre Meinung anzupassen und zu dieser neuen Entscheidung zu stehen. Auch Hilmar Rump als FDP-Fraktionsvorsitzender schloss sich dieser Auffassung an und betonte, dass ein verantwortungsvolles Handeln der Verwaltung mit einem Volljuristen fortgesetzt werden könnte.

Der erste Entwurf der Stellenausschreibung wird um drei Anforderungsprofile erweitert. So soll der künftige Erste Stadtrat ein zweites Staatsexamen als Jurist nachweisen, mit konzeptioneller Arbeit vertraut sein und seinen Wohnsitz in Gehrden nehmen. Die Bewerbungen müssen bis zum 9. Juni 2017 bei Bürgermeister Cord Mittendorf vorliegen. Am 20. Juni soll ein Assessment-Center-Verfahren stattfinden, das von einer unabhängigen Beratungsgesellschaft überparteilich begleitet wird. Mit zwei Enthaltungen stimmte der Rat der Ausschreibung der Wahlbeamtenstelle auf Zeit für das Amt der Ersten Stadträtin oder Ersten Stadtrates zu.