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Abtreibungsrecht – Sozialministerin zur Streichung des § 219a StGB

Sozialministerin Daniela Behrens.

Region. Statement von Sozialministerin Daniela Behrens zur Streichung des § 219a StGB. Der Paragraf 219a stellte es unter Strafe, wenn ein Arzt gleichzeitig über Abtreibungen informierte und Leistungen öffentlich anbot. Dies konnte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Paragraf sollte verhindern, dass Ärzte aus Gewinnstreben für Abtreibung werben..

„Paragraf 219a des Strafgesetzbuch ist Geschichte und das ist gut so. Ich begrüße es sehr, dass der Bund diese wichtige Streichung nun beschlossen hat. Frauen dürfen selbst bestimmen, ob und wie viele Kinder sie bekommen wollen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Notlösung, wenn Verhütungsmittel versagt haben oder wenn Verhütung nicht möglich war – warum auch immer. Jede Frau sollte die Möglichkeit haben, sich umfassend mit dem Thema auseinanderzusetzen, unabhängig von einer professionellen Beratung. Ärztinnen und Ärzte müssen und sollen Frauen beraten und begleiten. Dazu gehört, dass sie ihre Patientinnen über unterschiedliche Eingriffsarten auf unterschiedlichen Wegen informieren, ihnen mit professionellem Rat zur Seite stehen. Das hat nichts mit Werbung zu tun. Es bleibt das Recht der Frau zu entscheiden, ob sie schwanger sein will oder ob sie das nicht will“, so Sozialministerin Behrens.