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Ab Montag tritt eine neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Abstand halten und Maske tragen bleiben in der Regel bestehen, der Kontakt sollte weiterhin auf das Nötigste reduziert werden. Hier die Lockerungen:
- bis zu zehn Personen aus beliebigen Haushalten können sich öffentlich treffen, dazu zählen auch Picknick und Grillen oder Busreisen
- öffentliche Kultur-Veranstaltungen im Außernbereich dürfen weiterhin mit 250 Personen mit Erfassung der Personen-Daten erfolgen. Auch in geschlossenen Räumen dürfen nun Kultur-Veranstaltungen wie Kino oder Theater unter Auflagen erfolgen
- Sitzungen und Zusammenkünfte von Vereinen, Mitgliederversammlungen und damit auch Parteiveranstaltungen sind möglich
- Kinder- und Jugendgruppen mit bis zu 16 Personen dürfen Fahrten mit Übernachtungen unternehmen
- Einschulungen und Abschluss-Veranstaltungen in Schulen sind erlaubt, Sportunterricht unter Auflagen
- Kitas öffnen für alle Kinder unter Erleichterungen, aber unter Hygienebeschränkungen, es darf keine offenen Gruppen-Konzepte geben
- Sport-Veranstaltungen dürfen bis zu 50 Zuschauer haben, jedoch nur im Amateur-Sport. Im Profisport sind weiterhin keine Zuschauer zulässig.
- Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober untersagt, ab 31. August können Messen stattfinden
- Tagespflegeeinrichtungen öffnen wieder unter Hygiene-Auflagen
- Freizeiteinrichtungen dürfen innen und außen unter Auflagen genutzt werden
- Chöre und Bläser-Orchester dürfen im Freien proben und auftreten
- für Hotels und Unterkünfte gibt es keine Belegungsbeschränkungen mehr
- Saunen können wie Schwimmbäder geöffnet werden
- im Supermarkt gibt es keine Begrenzung mehr der Anzahl der Kunden pro Quadratmeter
Verboten bleiben: Clubs, Discos, Shishapfeifen rauchen, Prostitution, Messen und Veranstaltungen bis mindestens 31. August
Hier die Verordnung im Original: https://www.niedersachsen.de/download/156268