Region. Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage müssen ab dem 1. Januar 2022 Teilnehmende an Versammlungen im Stadtgebiet Hannovers geeignete Mund-Nase-Bedeckungen tragen. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde von Freitag, 31. Dezember 2021, hervor. Die Tragepflicht soll zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen und gilt sowohl für angezeigte als auch nicht angezeigte Versammlungen..
Aus Gründen des Infektionsschutzes hat die Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover am 31. Dezember 2021 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Aus dieser geht hervor, dass Teilnehmende, Leitungen sowie Ordnerinnen und Ordner von Versammlungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover geeignete Atemschutzmasken tragen müssen. Die Verpflichtung greift ab dem 1. Januar 2022 und gilt vorerst bis zum Ablauf des 15. Januar 2022. Eine Verlängerung der Allgemeinverfügung ist möglich.
Die Tragepflicht gilt sowohl für angezeigte als auch nicht angezeigte Versammlungen. Vorgeschrieben sind laut der Allgemeinverfügung Atemschutzmasken mindestens des Schutzniveaus FFP2 und KN 95 oder gleichwertige. Von der Tragepflicht ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht zumutbar ist. Dies ist gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung werden durch die Polizei konsequent geahndet und können Ordnungswidrigkeitsanzeigen zur Folge haben.
Der ausführliche Text der Allgemeinverfügung ist im Internet unter folgendem Link nachzulesen: www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/