Springe. Am Samstag, 1. März, , gegen 02.30 Uhr, wurde auf der B217, Ecke L421, ein Mercedes im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestoppt. Der Fahrzeugführer, 22 Jahre alt, aus dem Bereich Hameln konnte zunächst keinen Führerschein vorweisen und gab mündlich seine Personalien an..
Die weiteren Überprüfungen ergaben, dass er falsche Angaben zu seiner Person getätigt hatte und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Daher wurde ein entsprechendes Strafverfahren sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch die Mitfahrer des 22 Jährigen zu den Personalien des Fahrzeugführers befragt. Ein 21 Jähriger, auch aus dem Bereich
Hameln, gab ebenfalls falsche Personalien in Bezug auf den Fahrzeugführer an, sodass gegen ihn in der Folge ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet wurde.
Für die Sachverhaltsaufklärung wurde der Fahrzeugführer der Polizei Springe zugeführt.
Ein weiterer Mitfahrer aus Hessisch Oldendorf, übernahm den genutzten PKW und wollte seinen Freund nach den polizeilichen Maßnahmen abholen. Hierbei fiel auf, dass dieser unter dem Einfluss berauschender Mittel stand, sodass ihm eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.
Weiterhin wurden bei dem 21Jährigen und einem weiteren Mitfahrer mehrere gefälschte Geldscheine aufgefunden. Gegen beide wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet, die Geldscheine wurden sichergestellt.
Bereits am Freitag, 28. Februar, gegen 22.30 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Fünfhausenstraße ein 25-jähriger PKW-Führer gestoppt. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass seine Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Land an Gültigkeit verloren hatte, sodass ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt wurde.