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Rollerfahrer muss zu Fuß weiter

Standardbild.

Weetzen.

Wegen eines ungültigen Versicherungskennzeichens aus 2015 musste ein 22-jähriger aus Aerzen gestern ab 12.30 Uhr zu Fuß weitergehen. An der Kreisstraße (K) 228 in Höhe Weetzen wurde der junge Mann von der Polizei auf seinem Roller angehalten. Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.