Region. Am Mittwochabend, 01.12.2021, hat die Polizei einem 56-jährigen Fahrer die Weiterfahrt mit seinem Lkw auf der BAB 2 verboten. Aufgefallen war die Sattelzugmaschine aufgrund eines fehlenden Siegels im Kennzeichen..
Die Spezialisierte Verfügungseinheit Hannover führte am Mittwochabend Lkw-Kontrollen auf der BAB 2 durch. Ins Augenmerk der Polizei fiel gegen 20 Uhr eine Renault- Sattelzugmaschine. Das angebrachte Kennzeichen am Sattelauflieger wies keine Siegelung auf, sodass die Einsatzkräfte den Lkw auf dem Autobahnparkplatz Vahrenheide kontrollierten, dabei stellte sich heraus, dass der 56-jährige Fahrer eine weitere Fahrerkarte nutze, um länger fahren zu können. Für den Sattelauflieger hatte er keinerlei Dokumente dabei. Weitere Ermittlungen zum Anhänger ergaben, dass dieser bereits seit März diesen Jahres außer Betrieb gesetzt wurde. Das angebrachte Kennzeichen gehörte zu einem baugleichen Auflieger, welcher ebenfalls im März 2021 außer Betrieb gesetzt wurde. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass drei der acht Reifen am Sattelzuggespann mangelhaft waren. Bei diesen Reifen trat bereits das Stahlgeflecht deutlich heraus. Bei dem Schadensbild war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Reifen geplatzt wäre. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, das Kennzeichen und die zweite Fahrerkarte wurden sichergestellt.
Die Spezialisierte Verfügungseinheit der Polizei hat Ermittlungen wegen Urkundenfälschung, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen eingeleitet