Garbsen. Über den gesamten Februar und zuletzt am 28. Februar kam es im Bereich Garbsen in verschiedenen Supermärkten zu zahlreichen Diebstählen von Geldbörsen mit teilweise hohen Bargeldbeträgen aus u.a. getragenen Jacken, mitgeführten Taschen und häufig aus Taschen, welche kurzzeitig unbeaufsichtigt in Einkaufswagen abgelegt waren..
Die Taschendiebe suchen sich dabei gezielt ältere Menschen aus, welche auch hier in Garbsen Opfer waren und die Diebstähle selbst erst später bemerkten. Zum Teil wurden mit den Geldbörsen hohe Bargeldbeträge erbeutet. Hinweise auf die Täter bei den Diebstählen in Garbsen konnten durch die Opfer nicht gegeben werden.
In den Geldbörsen werden dabei auch meist Zahlungskarten mitgeführt und dabei durch die Täter mit erbeutet. Im Anschluss an die Diebstähle kommt es dann häufig zur missbräuchlichen Verwendung der Zahlungskarten durch die Täter mit ebenfalls sehr hohen Schadenswerten. Dieses war auch bei zwei Taten in Garbsen der Fall.
Dieses auch, weil durch die Opfer teilweise die Geheimnummer (PIN) für die Zahlungskarten in der Geldbörse aufgeschrieben mitgeführt wurde.
Damit können die Täter diese Zahlungskarten direkt an Geldbautomaten für hohe Bargeldauszahlungen einsetzen. Aber auch ohne diese PIN können gestohlene Zahlungskarten in u.a. Geschäften für Einkäufe verwendet werden.
Wer zu diesen Vorfällen Hinweise zu den Tätern geben kann, ggf. im Tatzeitraum Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Garbsen unter der Telefonnummer 05131-4734515 in Verbindung zu setzen. Die Polizeistation Berenbostel ist tagsüber unter 05131/ 46 31 90 zu erreichen.
In dem Zusammenhang weist die Polizei nochmals eindringlich darauf hin, Taschen und Wertsachen nicht unbeaufsichtigt in Einkaufswagen liegen zu lassen, sondern Handtaschen und Geldbörsen während des Einkaufs möglichst gesichert direkt am Körper zu tragen.
Auch sollte niemals die Geheimnummer (PIN) für Zahlungskarten aufgeschrieben in Geldbörsen zusammen mit den Karten mitgeführt werden.
Im Falle eines solchen Diebstahls sollte unverzüglich die Polizei informiert und die Straftat angezeigt werden. Nur so sind der Polizei zeitnah erforderliche Fahndungsmaßnahmen möglich.
Weiterhin sollte man allg. misstrauisch sein, wenn man von fremden Personen angesprochen wird. Dieses könnte ein Ablenkungsmanöver sein, um die Aufmerksamkeit von den Wertsachen abzulenken.
Entwendete Zahlungskarten sind unverzüglich, u.a. über den zentralen Sperr-Notruf mit der Rufnummer 116 116, zu sperren.