Barsinghausen / Wennigsen.
In den vergangenen Tagen musste sich die Barsinghäuser Polizei mit mehreren Alkohol- und Drogenkonsumenten beschäftigen:
Am Samstag gegen 20:44 Uhr geriet ein 52-jähriger Barsinghäuser mit seinem Kleintransporter in Bantorf in eine Verkehrskontrolle. Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurde bei ihm der Wert von 0,76 Promille festgestellt. Den Betroffenen erwartet nun ein Bußgeldverfahren mit 500 Euro Geldbuße, ein einmonatiges Fahrverbot sowie der Eintrag von zwei Punkten ins Verkehrszentralregister in Flensburg.
- Ebenfalls alkoholisiert am Steuer wurde am Sonntag gegen um 3.09 Uhr ein 51-jähriger Fahrzeugführer mit einem Pkw in der Berliner Straße angetroffen. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von 1,41 Promille festgestellt. Nach Entnahme einer Blutprobe und der Beschlagnahme seines Führerscheines wurde der Barsinghäuser wieder entlassen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet. -Bereits am Donnerstag, gegen 10.45 Uhr, wurde ein 61 jähriger Mann aus Egestorf mit seinem Pkw Nissan in der Straße Reihekamp angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Beamtinnen fest, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluß von Alkohol stand. Ein Alcotest vor Ort ergab einen Wert von 1, 34 Promille. Nach Entnahme einer Blutprobe und Sicherstellung des Führerscheins wurde der Mann polizeilich entlassen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.
Am Samstag gingen der Polizei im Barsinghäuser Stadtgebiet zwei Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Mittel (Drogen) ins Netz:
- Gegen 11:20 Uhr wurde eine 26-jährige Wennigserin mit ihrem Pkw in der Röntgenstraße angehalten und kontrolliert. Da sich bei ihr Anhaltspunkte auf eine mögliche Drogenbeeinflussung ergaben, wurde ein Drogenvortest durchgeführt. Dieser reagierte positiv auf Cannabis (THC).
- Bei einem 37-jährigen Barsinghäuser reagierte um 15:40 Uhr ebenfalls ein Drogenvortest positiv auf THC und Kokain. Zuvor befuhr der Mann mit seinem Pkw die Poststraße.
Den zwei Fahrzeugführern wurde jeweils eine Blutprobe entnommen. Gegen beide wurden Bußgeldverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung eines berauschenden Mittels eingeleitet. Sollten bei der Blutanalyse die gesetzlich festgelegten Grenzwerte der jeweiligen
Drogensubstanzen überschritten werden, droht beiden Betroffenen eine Geldbuße, ein Fahrverbot sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.