Barsinghausen.
Am 2. November berichtete das Polizeikommissariat Barsinghausen, dass die Kontrollen hinsichtlich Verstößen gegen die Corona-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung der Region Hannover nunmehr durch Polizeibeamte des Polizeikommissariats intensiviert durchgeführt werden. Seitdem mussten weitere elf Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Bürger in Barsinghausen eingeleitet werden. Zudem führten die Polizeibeamten noch weitere 168 ermahnende Gespräche.
Festgestellt wurde dabei, dass sich die betroffenen Personen z.B. nicht an den Mindestabstand hielten, als sie vor einem Bringdienst am Deisterplatz auf ihr Essen warteten. In einer Gaststätte in der Goethestraße ließ die Betreiberin Kundenverkehr in den dortigen Räumlichkeiten zu. Einer der Kunden trug dabei keine MNB, als er sich in dem Verkaufsraum aufhielt und sein Essen abholte. Mehrere betroffene Personen trugen keine MNB, als sie sich an Bushaltestellen bzw. in den gekennzeichneten Bereichen aufhielten. Eine Barsinghäuserin weigerte sich, in einem Lebensmittelmarkt im Reihekamp eine MNB zu tragen. Sie erhielt dann neben der Anzeige von der Polizei noch ein Hausverbot durch den Marktbetreiber. Im ASB-Bahnhof kam es zu einer Beleidigung gegenüber einer ASB-Mitarbeiterin durch eine bisher unbekannte Frau. Diese hatte keine MNB getragen und wurde von der ASB-Mitarbeiterin daher auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Die Unbekannte reagierte ungehalten und beschimpfte die Frau. Mittlerweile sind auch die Bereiche, in denen das Tragen der MNB Pflicht ist, sowie die geltenden Hygienevorschriften in entsprechenden Gewerbebetrieben hinreichend bekannt und niemand dürfte nunmehr eine Missachtung damit begründen, davon nichts gewusst zu haben.
Da die Kontrollen aber auch gezeigt haben, dass es weiterhin uneinsichtige Bürger als auch Gewerbetreibende gibt, die sich nicht an die Regeln halten, werden in den kommenden Wochen die ermahnenden Gespräche nicht mehr weitergeführt. Stattdessen müssen die Betroffenen jetzt sofort mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder sogar einer möglichen Schließung des Betriebes rechnen. Das gezeigte Verhalten der jetzt bei den Kontrollen angesprochenen Bürger kann aus polizeilicher Sicht so beschrieben werden: Grundsätzlich zeigten sie sich umgehend einsichtig und nutzten ihre MNB. Andere, in erster Linie Jugendliche und Heranwachsende. begründeten ihr Verhalten damit, dass sie nicht gewusst hätten, eine MNB tragen zu müssen. Dies wäre auch nirgendwo sichtbar angekündigt. Der deutliche Hinweis auf die vorhandene Beschilderung half da schnell zur Lösungsfindung. Zwei Personen wollten sich gegenüber den kontrollierenden Polizeibeamten nicht ausweisen und auch ihre Personalien nicht nennen, so dass ihnen mit eindringlichen Worten die möglichen Folgen aufgezeigt werden mussten. Daraufhin nannten beide sofort ihre Personalien. Bei dem Verstoß in der Gaststätte in der Goethestraße verhielt es sich so, dass sich nach dem Eintreffen der Polizei plötzlich alle angetroffenen Personen einer Familie zugehörig erklärten. Die Ermittlungen dauern hier noch an. Interessant ist, dass in dem von der Stadt Barsinghausen mit MNB-Pflicht gekennzeichneten Bereich Marktstraße, Bahnhofstraße und Deisterplatz in der Marktstraße kaum noch Verstöße festgestellt wurden. Im Bereich des Deisterplatzes und der Bahnhofstraße wurden dagegen die meisten Verstöße festgestellt.
Abschließend weist die Polizei darauf hin, dass in den gekennzeichneten Bereichen, in denen das Tragen einer MNB Pflicht ist, diese Verpflichtung das gleichzeitige Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet. Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn die Person eine Sitzmöglichkeit hätte.