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Polizei beschlagnahmt Polenböller

Seelze. Am Freitagmittag hat die Polizei einem 12-jährigen Schüler der IGS Seelze eine Packung sogenannter Polenböller abgenommen und beschlagnahmt..

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei wieder ausdrücklich vor der Verwendung nicht zugelassener Feuerwerks- und Knallkörper, die insbesondere aus der Republik Polen und der Tschechischen Republik importiert werden. Die oft mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff können zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen, selbst bei korrekter Anwendung. Nicht geprüftes und somit nicht zugelassenes Feuerwerk ist in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Sie stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht dar.