Barsinghausen. Während des Jahreswechsels musste die Polizei aufgrund der Nutzung von Silvesterfeuerwerk nur wenige Male einschreiten. Auch hielten sich die Feiernden an die geltenden Vorschriften der aktuell gültigen Corona-VO, sodass ein Einschreiten der Polizei zu keinem Zeitpunkt erforderlich war.
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