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Plädoyers im Prozess "Drogenlieferung aus den Niederlanden" erwartet

Landgericht Hannover. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Landgericht_Hannover.jpg

Region.

Am Samstag, den 9. November, wird die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover um 9 Uhr die Beweisaufnahme im Prozess "Drogenlieferung aus den Niederlanden" schließen und die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung entgegennehmen.

Zu der außergewöhnlichen Verhandlung am Samstag kommt es wegen der bereits in den Medien thematisierten Belastung der Strafkammern mit vorrangig zu bearbeitenden Haftsachen und wegen fehlender anderweitiger terminlicher Verfügbarkeit aller Verfahrensbeteiligten: Eine laufende Hauptverhandlung darf nach der Strafprozessordnung grundsätzlich nicht länger als bis zu drei Wochen unterbrochen werden. Nach mindestens zehn Verhandlungstagen ist ausnahmsweise auch eine Unterbrechung von einem Monat möglich.

Der Prozess hat sich seit dem 11. Juli bisher über 13 Verhandlungstage erstreckt. Im Wesentlichen wird den Angeklagten Handel mit Betäubungsmitteln und die Beteiligung hieran zur Last gelegt: An einem nicht näher bestimmbaren Tag in der Zeit zwischen dem 10 August 2017 und dem 12. November 2018 soll der Angeklagte A. mit einem gesondert verfolgten niederländischen Staatsangehörigen die Lieferung und den Ankauf von ca. 2 kg Methamfetamin ("Crystal Meth") sowie dessen Weiterverkauf durch eine ebenfalls gesondert verfolgte Person zu einem Preis von 20.000  Euro pro Kilogramm vereinbart haben.
Am 24. August 2017 soll es auf einem Restaurantparkplatz in Isernhagen zu einer Übergabe des Methamfetamins gekommen sein. Für den 18. Oktober 2017 soll der Angeklagte A. eine weitere Lieferung von etwa 10 kg Methamfetamin und circa. 9 kg Cannabis aus den Niederlanden organisiert haben.
Zu einer Übergabe der Betäubungsmittel soll es allerdings nicht gekommen sein, weil der niederländische Transporteur auf der Bundesautobahn A2 kontrolliert wurde, wobei die beschriebenen Betäubungsmittel sichergestellt worden sein sollen. Weiterhin sollen die Angeklagten A., K. und M. im Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis 12. November 2018 gewinnbringend mit Betäubungsmitteln Handel getrieben haben.
Unter anderem sollen sie am 12. November 2018 im Keller des von dem Angeklagten M. bewohnten Mehrfamilienhauses sowie in der Garage des Angeklagten K. in Hannover ca. 27,2 kg Ecstasytabletten, 14,7 kg Amphetaminpaste, 10,3 kg Haschischplatten, 300 g Amphetaminpulver und 11,9 kg Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgehalten haben. Diese Betäubungsmittel sollen im Zuge eines polizeilichen Zugriffs sichergestellt worden sein.
Einige Tage vor dem 12.November 2018 soll der Angeklagte M. dem Angeklagten K. zudem ca. 344 g (brutto) Marihuana in einer Kühltasche übergeben haben. Der Angeklagte K. soll die Kühltasche sodann in seiner Wohnung und in unmittelbarer Nähe von diversen Messern, Schlagstöcken, einer Machete, einer Gaspistole und einem Gasrevolver gelagert haben soll.