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Online-Banking-Betrüger geschnappt

Standardbild.

Region.

Nach umfangreichen Ermittlungen zu einer überregionalen Gruppe von Online-Banking-Betrügern haben Spezialkräfte der Polizei am Donnerstag, 25. April, im Rahmen eines von der Staatsanwaltschaft Verden (StA) geführten Ermittlungsverfahrens insgesamt 16 Wohn- und Geschäftsräume in Niedersachsen und ein Gebäude in Österreich durchsucht. Drei Verdächtige wurden dabei festgenommen und umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt.

Seit Februar hatten die Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) der StA Verden und eine auf Cybercrime spezialisierte Ermittlungsgruppe des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeidirektion Hannover umfangreiche Ermittlungen gegen fünf Hauptbeschuldigte geführt. Die vier Männer und eine Frau stehen im Verdacht, sich mindestens seit November 2018 illegal Online-Zugangsdaten von Kunden verschiedener Bankinstitute beschafft zu haben. Anschließend verschafften sie sich illegal Ersatz-SIM-Karten und aktivierten sie anstelle der rechtmäßigen SIM-Karten der Kontoinhaber, über die sie sich in der Folge die für Online-Überweisungen erforderlichen Transaktionsnummern (TAN) zusenden ließen. Durch entsprechende Überweisungen von den Konten der Geschädigten auf dafür extra unter falschen Personalien angelegte Bankkonten bzw. auf Konten von Strohmännern erbeuteten die Täter Beträge von insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro. Das Geld wurde anschließend nahezu vollständig in die Krypto-Währung Bitcoin getauscht und weiter transferiert.

Am Donnerstag durchsuchte die Polizei insgesamt 16 Objekte in der Region Hannover, in den Landkreisen Hildesheim, Schaumburg, Oldenburg und Osnabrück sowie in Österreich. Die Beamten sicherten dabei umfangreiches Beweismaterial und nahmen zwei der mutmaßlichen Haupttäter im Zuge der Durchsuchungen fest. Die Festgenommenen wurden noch am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Ein weiterer mutmaßlicher Haupttäter wurde in einem Hotel in Salzburg (Österreich) festgenommen. Seine Auslieferung ist beantragt. Gegen die fünf mutmaßlichen Haupttäter wird wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs ermittelt. Sieben Strohmänner müssen sich wegen des Verdachts der Geldwäsche verantworten. Die Ermittlungen dauern an.