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Marihuana Konsum bei Verkehrsteilnehmern

Symbolbild Marihuana. Quelle: Pixabay

Seelze. Am 06.Januar, gegen 18:00 Uhr, fällt einer Funkstreife der Fahrer eines E-Scooters auf, welcher die Uferstraße in Letter befährt. Bei einer anschließenden Kontrolle stellen die Beamten fest, dass der 23jährige Hannoveraner vermutlich unter dem Einfluss von Marihuana steht, dessen  regelmäßigen Konsum der Fahrer bei der Befragung einräumt. Dem Scooterfahrer wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und eine Verkehrsordnungswidrigkeit ausgesprochen..

Durch eine Streifenwagenbesatzung wurde am 07.Januar, gegen 00:45 Uhr, in der Hannoverschen Straße in Seelze ein Pkw kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Pkw-Führer ebenfalls unter dem Einfluss von Marihuana stand. Auch hier räumte der 25jährige Hannoveraner ein, dass er regelmäßig Marihuana konsumieren würde. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe sowie die Untersagung der Weiterfahrt. Weiter gab ein typisch süßlicher Geruch Anlass zu einer Durchsuchung seiner Person und seines Pkw. Tatsächlich war der Hannoveraner im Besitz von Marihuana und Cannabis.  Gegen den Hannoveraner wurde eine Straf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Schon einige Stunden zuvor am  07.Januar war ein 26jähriger Seelzer mit seinem Fahrrad in der Ebertstraße in Letter unterwegs. Hier wurde er gegen 20:35 Uhr von einer Streifenwagenbesatzung kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass das Fahrrad mit einem Handgashebel ausgestattet war, welcher in Verbindung mit einem Elektromotor einen rein elektrischen Vortrieb von ca. 20 km/h ermöglichte. Dieser Umstand führt zu einer Versicherungspflicht analog zu einem Mofa. Zudem wurden Anzeichen eines vorangegangenen Drogenkonsums festgestellt. Ein durchgeführter Urinvortest verlief positiv hinsichtlich THC (Marihuana). Auch räumte der Seelzer den Konsum von Marihuana ein. Weiter wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrtfahrt untersagt.

Den Seelzer erwartet nun ein Straf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.