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Hat Polizeiobermeister schweres Dienstvergehen begangen?

Foto:Gerd Fahrenhorst. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fachgerichtszentrum_Hannover.jpg

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Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Mittwoch, den 23. Oktober, über die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis. Die Disziplinarkammer hat zu entscheiden, ob der Polizeiobermeister ein schweres Dienstvergehen begangen hat.

In dem Disziplinarverfahren der Bundespolizeidirektion Hannover begehrt die Klägerin die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis. Der Beklagte stand als Polizeiobermeister im Dienst der Klägerin und war bei der Bundespolizeidirektion Hannover eingesetzt. Dem seit Mai 2015 vom Dienst freigestellten Beamten werden zahlreiche inner- und außerdienstliche Pflichtenverstöße vorgeworfen. Diese sind zum Teil strafrechtlich abgeurteilt.

In Rede stehen u.a. das unberechtigte Fotografieren eines in Gewahrsam Genommenen, das Versenden eines Fotos mit herabwürdigenden Inhalten, der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften, die Verbreitung pornographischer Schriften und unerlaubter Waffen- und Munitionsbesitz.

Die Disziplinarkammer wird zu entscheiden haben, ob der Beklagte die vorgehaltenen Pflichtenverstöße begangen hat und ob ein schweres Dienstvergehen vorliegt, welches die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt.

Die öffentliche Sitzung am 23. Oktober 2019 beginnt um 9:30 Uhr in Saal 3 des Fachgerichtszentrums. Es sind keine Zeugen geladen.